Teure Nachlässigkeit: Casino Neuenburg muss 570'850 Franken zahlen
Das Bundesgericht hat eine Sanktion gegen das Casino Neuenburg wegen mangelnder Wachsamkeit gegenüber Risikospielern bestätigt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Sanktion von 570'850 Franken gegen das Casino Neuenburg bestätigt. Diese hatte die Eidgenössische Spielbankenkommission 2023 gegen das Casino ausgesprochen. Grund dafür war mangelnde Wachsamkeit gegenüber mehreren Risikospielern.
Casino unterliegt vor Bundesgericht
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) vom 2. Oktober, von dem die Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche» am Sonntag berichtete, wurde vor dem Bundesgericht (BGer) angefochten.
Die Höhe der administrativen Sanktion von «mittlerer Schwere», die von der unteren Behörde im März 2023 beschlossen wurde, entsprach 4 Prozent des Bruttospielertrags für das Geschäftsjahr 2021, also 570'850 Franken.
Die beschwerdeführende Gesellschaft wurde daraufhin angewiesen, eine vollständige Überprüfung aller ihrer Sozialschutzfälle seit 2021 vorzunehmen und in Bezug auf all jene, bei denen dies erforderlich sei, Massnahmen zu ergreifen.
Spielsuchtsignale heruntergespielt
2022 hatte eine Inspektion laut «Le Matin Dimanche» Mängel bei der Früherkennung von Spielsucht aufgedeckt. In seinem Urteil vertritt das BVGer die Ansicht, dass das Casino zu oft klare Signale heruntergespielt habe. In seiner Beschwerde kritisiert das Unternehmen insbesondere die Aufforderung, «seine Verfahren zu ändern», als «vage».
Die Sonntagszeitung nennt unter anderem einen Unternehmer, der 40'000 Franken verlor, einen Lehrling, der 500 Franken im Monat verdient, aber an einem Abend 4000 Franken verlor sowie eine hoch verschuldete Spielerin oder auch einen Familienvater, der 36'000 Franken Verluste anhäuft.
In mehreren Fällen handelte das Casino nicht früh genug oder schloss Verfahren trotz offensichtlich fragiler finanzieller Situationen ab. Das BVGer rügte diese Passivität und lehnte mildernde Umstände ab und fügte 10'000 Franken an Kosten hinzu. Dadurch erhöhte sich die Gesamtsumme auf fast 600'000 Franken (Urteil B-1941/2023 vom 2.10.2025).














