Bezirksrat heisst Beschwerde gegen Stadtzürcher Kita-Massnahmen gut
Der Bezirksrat hat eine Beschwerde gegen die Teilrevision der städtischen Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung teilweise gutgeheissen.

In der überarbeiteten Verordnung sind Massnahmen enthalten, welche die Betreuungsqualität in Kitas erhöhen sollen. Der Bezirksratsentscheid weist «in rechtlicher Hinsicht zentrale Widersprüche» auf, wie die Stadt Zürich am Freitag mitteilte. Der Entscheid des Bezirksrats kann an das Verwaltungsgericht weitergezogen werden.
Zuständig dafür ist der Gemeinderat. Das Sozialdepartement empfiehlt dem Gemeinderat, den Beschluss anzufechten. Wer die Beschwerde beim Bezirksrat erhob, ist nicht bekannt.
Gemeinderat für Verbesserungen
Eine Mehrheit des Gemeinderats stimmte der Teilrevision der Verordnung im vergangenen August zu. Mit verschiedenen Massnahmen sollte die Qualität der Kinderbetreuung in Kitas erhöht werden. Unter anderem will die Stadt private Kitas finanziell unterstützen, etwa bei Weiterbildungen für die Angestellten oder damit deren Arbeitsbedingungen und Löhne verbessert werden können.
Laut der Mitteilung der Stadt stellt der Bezirksratsentscheid auch das Subventionsmodell der Stadt für die Kitas in Frage. Das sogenannte Normkostenmodell stellt nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten in den einzelnen Kitas ab, sondern basiert auf einem durchschnittlichen Normkostenwert pro Betreuungsstunde.
Subventionsmodell in der Kritik
Aus Sicht der Stadt ist dieses Subventionsmodell jedoch zentral für die geplanten Massnahmen. Ohne das Modell könnte die Stadt die Betreuungsqualität in den Kitas laut der Mitteilung praktisch nur verbessern, indem sie komplett auf stadteigene Kitas setzt.






