Das Bezirksgericht Winterthur hat einen 21-Jährigen zu acht Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, unter anderem wegen Menschenhandel.
Bezirksgericht Winterthur ZH
Das Bezirksgericht in Winterthur ZH. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Winterthur hat im «Loverboy»-Prozess sein Urteil gefällt.
  • Ein 21-Jähriger erhält eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
  • Zudem muss er eine Genugtuung von 50'000 Franken zahlen.

Das Bezirksgericht Winterthur hat am Freitag einen heute 21-Jährigen so genannten «Loverboy» zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Er hatte ein 12-jähriges Mädchen seinen «Bros» für Vergewaltigungen zur Verfügung gestellt.

Neben der unbedingten Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 9 Monate verhängte das Gericht auch noch eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen von 30 Franken. Zudem muss der 21-Jährige der jungen Frau eine Genugtuung von 50'000 Franken zahlen.

Der Sexualstraftäter wurde wegen 16 einzelnen Straftatbeständen verurteilt, die gravierendsten sind Menschenhandel, Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit Kindern, weil das Mädchen erst 12 Jahre alt war, als es erstmals mit seinen «Bros» Sex haben musste.

Gericht: Verurteilter nutzte Machtgefälle aus

Für das Gericht gab es keinerlei Zweifel an den Aussagen des heute 17-jährigen Opfers. Das Mädchen sei unsterblich in den Jugendlichen verliebt gewesen und habe alles für ihn gemacht, sagte das Gericht.

Dieses Machtgefälle habe der Verurteilte zwar nicht aktiv geschaffen. Aber er habe es rasch erkannt und für sich und seine Kollegen ausgenutzt. Während der Verhandlung betonte der Verurteilte stets, dass das Mädchen alles freiwillig mitgemacht habe.

Der Fall in Winterthur ist ein drastisches Beispiel der so genannten «Loverboy»-Missbrauchsform. «Loverboys» sind Männer, die Mädchen oder Frauen, die in sie verliebt sind, manipulieren, abhängig machen und ausbeuten. Häufig drängen sie die Opfer zu Sex mit anderen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

VergewaltigungMenschenhandelFrankenGericht