Bezirksgericht Meilen: Mann lebenslänglich wegen Mordes verurteilt

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Goldküste,

Wegen eines versuchten und vollendeten Mordes wurde ein 50-jähriger Mann vom Bezirksgericht in Meilen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.

Bezriksgericht Meilen
Das Bezirksgericht Meilen ZH hat am Montag einen Schweizer zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt. Er soll seine Frau ertränkt haben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 50-jähriger Mann wurde in Meilen zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
  • Das Bezirksgericht hat ihn des versuchten und vollendeten Mordes schuldig gesprochen.
  • Die Anwälte des Mannes werden den Prozess vermutlich vors Obergericht weiterziehen.

Das Bezirksgericht Meilen hat am Montag einen 50-jährigen Mann des versuchten und vollendeten Mordes schuldig gesprochen. Er wurde zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gericht stütze das Urteil einzig auf Indizien

Das Gericht konnte sich für sein Urteil einzig auf Indizien stützen. Es bezweifelte aber nicht, dass der Schweizer im Dezember 2012 versucht hatte, seine Frau zu töten. Und sie im April 2014 ertränkte.

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Das Bezirksgericht in Meilen ZH. - Keystone

Die Richter waren überzeugt, dass der Mann im Dezember 2012 seine damalige Frau schwer misshandelte und mit dem Auto anfuhr. Sie überlebte mit bleibenden Behinderungen, aber ohne Erinnerung an den Vorfall.

Mann ertränkte seine Ex-Frau

Im April verbrühte er die mittlerweile von ihm geschiedene Frau in deren Wohnung in Küsnacht ZH mit heissem Wasser. Später ertränkte er die Frau. Die halb bekleidete Leiche wurde in der Badewanne aufgefunden.

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Das Bezirksgericht Meilen ZH. (Archivbild) - Keystone

Zusätzlich zu den Schuldsprüchen wegen Mordes sprach das Gericht den Mann des Betrugsversuchs schuldig, weil er ihre Lebensversicherung kassieren wollte. Ein Teilfreispruch erfolgte bezüglich des Vorwurfs des vollendeten Betrugs.

Die Verteidigung dürfte das Urteil weiterziehen

Mit seinem Urteil folgte das Gericht weitgehend den Anträgen des Staatsanwalts. Die Verteidigung des nicht geständigen Mannes dürfte das Urteil ans Obergericht weiterziehen. Sie hatte im Februar an der mehrtägigen Hauptverhandlung Unfälle geltend gemacht und einen vollumfänglichen Freispruch des Beschuldigten verlangt.

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