Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eröffnete vergangenes Jahr ein Beschwerdeverfahren mehr als im Jahr davor.
UBI
Das sind die Mitglieder der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen. - UVEK
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vergangenes Jahr eröffnete die UBI 31 Beschwerdeverfahren.
  • 20 dieser Verfahren richteten sich gegen Fernsehbeiträge.
  • Radiobeiträge wurden sechsmal beanstandet.

Die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat im vergangenen Jahr 31 neue Beschwerdeverfahren eröffnet. Das ist eines mehr als im Vorjahr. Bei neun erledigten Verfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest, wie dem am Dienstag veröffentlichten Jahresbericht zu entnehmen ist.

Sieben Beschwerden wurden wegen Verletzung des Sachgerechtigkeitsgebots und zwei Beschwerden wegen Verletzung des Vielfaltsgebots gutgeheissen.

20 Beschwerden gegen Fernsehbeiträge

20 der 31 neu eingegangenen Beschwerden richteten sich gegen Fernsehbeiträge, Radiobeiträge wurden sechsmal beanstandet, Onlineinhalte dreimal. Zwei Beschwerden visierten mehrere Medien.

Gegenstand von Beschwerden bildeten ausschliesslich Publikationen der Schweizerischen Radio und Fernsehgesellschaft (SRG). Die Eingaben betrafen mehrheitlich Nachrichtensendungen und andere informative Formate.

Insgesamt 774 Beanstandungen gingen im vergangenen Jahr bei den der UBI vorgelagerten acht Ombudsstellen der Radio- und Fernsehveranstalter ein. Vier Prozent der Fälle vor den Ombudsstellen mündeten damit 2022 in einer Beschwerde an die UBI. Die Ombudsstellen, deren Zweck die Vermittlung zwischen den Beteiligten ist, nehmen laut dem Jahresbericht damit eine wichtige Filterfunktion ein.

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