Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau hat untersucht, wie erfolgreich Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung sind.
Das Gleichstellungsbüro des Bundes hat untersucht, wie erfolgreich Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung sind. Demnach wurde am Bundesgericht knapp ein Drittel der Beschwerden wegen sexueller Belästigung gutgeheissen.
Das Gleichstellungsbüro des Bundes hat untersucht, wie erfolgreich Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung sind. Demnach wurde am Bundesgericht knapp ein Drittel der Beschwerden wegen sexueller Belästigung gutgeheissen. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Drittel aller Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung werden gutgeheissen.
  • Dies zeigt eine Untersuchung des Gleichstellungsbüros von Mann und Frau.
  • Zwei Drittel der Beschwerden wurden wegen Lohnungleichheit eingereicht.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Mann und Frau hat untersucht, wie erfolgreich Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung am Bundesgericht sind. Die Studie zeigte, dass von 81 Fällen knapp ein Drittel gutgeheissen wurde.

Zwei Drittel dieser Beschwerden wurden wegen Lohnungleichheit eingereicht, wie das Büro am Donnerstag mitteilte. 60 Prozent dieser Beschwerden wegen Lohnungleichheit wurden abgelehnt. Die Beschwerden, die Betroffene wegen sexueller Belästigung einreichten, wurden in fast 70 Prozent abgelehnt.

81 Bundesurteilsgericht zur Analyse

Am häufigsten führten die Umstände im Gesundheits- oder Bildungswesen zu Beschwerden. Mehr als die Hälfte der Beanstandungen kam von Personen aus diesen Berufsgruppen. In den meisten Fällen (63 Prozent) ging es um das öffentlichrechtliche Arbeitsverhältnis.

Das Büro empfiehlt unter anderem, den Arbeitnehmenden den Zugang zur Justiz bei Diskriminierungen im Erwerbsleben zu erleichtern.

Analysiert wurden für die Studie 81 Bundesgerichtsurteile aus den Jahren 2004 bis 2019. Die Beschwerden wurden auf Basis des Gleichstellungsgesetzes beurteilt. Es trat 1996 in Kraft und verbietet Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben.

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