Kanton Bern will Polizeigesetz für Fahrzeugfahndung rasch anpassen

    Keystone-SDA Regional
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    Bern,

    Nach einem Stopp durch das Bundesgericht will der Kanton Bern sein System zur Fahrzeugfahndung schnell wieder aktivieren. Eine Gesetzesänderung soll dies ermöglichen.

    Fahrzeugfahndung
    Der Kanton Bern will seine automatische Fahrzeugfahndung so rasch wie möglich wieder in Betrieb nehmen. Der Grosse Rat soll möglichst schon im Frühjahr eine Gesetzeslücke stopfen. - keystone

    Das Bundesgericht hatte Mitte August die Berner Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) zwar in grossen Teilen als verfassungskonform beurteilt. Das höchste Gericht verlangte aber auch Anpassungen am kantonalen Polizeigesetz.

    Der Passus, wonach auch Daten von unbescholtenen Autofahrern während 60 Tagen gespeichert werden dürfen, muss gestrichen werden. Die Daten seien sofort zu löschen. Eine weitere Anpassung betrifft die Protokollierung von Fahndungsaufträgen.

    Für die kantonale Sicherheitsdirektion ist die AFV ein «wichtiges polizeiliches Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung», wie sie in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Sie will die Gesetzeslücke zur Daten-Löschung daher sofort schliessen.

    Die vom Bundesgericht ebenfalls geforderte Regelung zur Protokollierung von konkreten Fahndungsaufträgen könne zeitlich abgestimmt auf Verordnungsstufe erfolgen.

    Die Teilrevision des Polizeigesetzes beinhaltet auch keine Regelungen zur Aufbewahrung und Auswertung von Nicht-Treffern oder zur Erstellung einer Bildaufnahme bei Treffern. Diese Regelungsinhalte sollen im Rahmen einer späteren Teilrevision des Polizeigesetzes aufgegriffen und vertieft geprüft werden.

    Keine breite Vernehmlassung

    Die Sicherheitsdirektion verzichtet auf eine breite Vernehmlassung. Stattdessen findet eine kurze Konsultation bei Parteien und ausgewählten Organisationen statt. Dies begründet die Direktion unter anderem damit, dass die strittige Bestimmung bereits Teil der Volksabstimmung über das Polizeigesetz vom 10. Februar 2019 gewesen sei. Damals nahmen die Stimmberechtigten die Vorlage mit 76,4 Prozent Ja-Stimmen an.

    Der Grosse Rat könnte die Vorlage im besten Fall in der Frühlingssession 2027 beraten. Die Kantonspolizei setzte das AFV-System seit Anfang 2020 zur Bekämpfung von Kriminalität ein. Es scannt Kontrollschilder und gleicht sie mit Datenbanken ab.

    Kommentare

    User #1210 (nicht angemeldet)

    Verstehe ich das jetzt richtig, eigentlich hätte das so umgesetzt werden sollen, weil wir das so wollten.

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