Beschwerde gegen Verschieben der Kommunalwahlen abgeschmettert
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Verschiebung der Tessiner Kommunalwahlen 2020 abgelehnt. Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, die coronabedingte Verschiebung verletze das Wahlrecht der Bürger. Die Regierung zeigte sich in einer Mitteilung vom Donnerstag erleichtert über den Entscheid des Bundesgerichts.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Tessiner Regierung hatte am 18.
März 2020 beschlossen, die Kommunalwahlen für die Legislaturperiode 2020-2024 um ein Jahr zu verschieben. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sei es unmöglich, die Wahlen in einer «friedlichen Stimmung» durchzuführen, argumentierte damals der Regierungsrat.
Ausserdem könnten aufgrund der Coronakrise insbesondere die älteren Mitbürger in den Altersheimen und Spitälern ihr Wahlrecht nicht oder nicht richtig ausüben, hielt die Regierung im vergangenen März fest.
Das Bundesgericht anerkenne mit seinem Urteil die Rechtsgrundlage, auf welcher die Regierung im vergangenen März entschieden habe, teilte letztere mit. Die unsichere epidemiologische Lage hätten das Festsetzen eines neuen Termins für die Kommunalwahlen gerechtfertigt.
Am 18. April werden in 88 Tessiner Gemeinden die Exekutiven neu gewählt. In 85 dieser Kommunen finden auch Parlamentswahlen statt.