Berufungsverhandlung gegen mutmassliche Bombenleger beginnt
Die mutmasslichen Bombenleger vom Basler Bruderholz-Quartier stehen erneut vor Gericht. Beim Sprengstoffanschlag Ende März 2022 war ein Sachschaden von 170'000 Franken entstanden.

Vor dem Bundesstrafgericht beginnt am Dienstag die Berufungsverhandlung im Fall der mutmasslichen Bombenleger im Basler Bruderholz-Quartier. Die beiden Männer waren Ende November des letzten Jahres erstinstanzlich zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden und legten gegen das Urteil Berufung ein.
Das Bundesstrafgericht befand die Männer für schuldig, im Basler Bruderholz-Quartier einen Sprengstoffanschlag auf ein Privathaus verübt zu haben. Zudem sah es das Gericht als erwiesen an, dass sie versucht hatten, Plastiksprengstoff zu kaufen.
Beim Sprengstoffanschlag Ende März 2022 im Bruderholz-Quartier war ein Sachschaden von 170'000 Franken entstanden. Verletzt worden war niemand.
Strafen und Anklagepunkte
Im Sommer desselben Jahres waren der 25-Jährige und der 28-Jährige zudem für den Kauf von zwei Kilogramm Plastiksprengstoff nach Stuttgart / Deutschland gereist. Beim vermeintlichen Verkäufer handelte es sich um einen deutschen Ermittler.
Das Bundesstrafgericht befand die beiden Männer Ende November vergangenen Jahres der Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht sowie der qualifizierten Sachbeschädigung für schuldig.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts verurteilte die beiden zu Freiheitsstrafen von 60 beziehungsweise 73 Monaten. Gegen das Urteil haben sowohl die Beschuldigten als auch die Bundesanwaltschaft Berufung eingelegt. Nun muss die Berufungskammer als zweite Instanz über den Fall entscheiden.