Berufungsprozess gegen ukrainischen Ex-Politiker sistiert

Das Wichtigste in Kürze
- Der Prozess gegen den ehemaligen ukrainischen Politiker Mykola Marynenko wird sistiert.
- Der Fall um ihn und einen weiteren Angeklagten ist vor dem Bundesgericht hängig.
- Dies geht aus einem Beschluss der Berufungskammer vom Montag hervor.
Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den Prozess gegen den früheren ukrainischen Spitzenpolitiker Mykola Martynenko und einen weiteren Angeklagten sistiert. Der Mitangeklagte verlangte eine Wiederholung des erstinstanzlichen Prozesses, was abgewiesen wurde. Nun ist der Fall vor dem Bundesgericht hängig.
Weil sich das Bundesgericht bei seinem Entscheid mit der Frage einer allfälligen Wiederholung der Hauptverhandlung vor der Strafkammer befassen müsse, hat die Berufungskammer die Fortsetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen eines Entscheides aus Lausanne sistiert. Dies geht aus einem am Montagabend veröffentlichten Beschluss der Berufungskammer hervor.
Der Mitangeklagte Martynenkos macht geltend, er sei von seinem früheren Verteidiger nicht wirksam verteidigt worden und er lägen wesentliche Mängel vor. Aus diesem Grund verlangt er eine Wiederholung des erstinstanzlichen Prozesses. Ursprünglich sollte der Berufungsprozess Anfang Juni dieses Jahres stattfinden.
Fall wurde 2013 eröffnet
Die Bundesanwaltschaft (BA) eröffnete die Untersuchung gegen Martynenko und den Mitangeklagten aufgrund der Verdachtsmeldung einer Bank bei der Meldestelle für Geldwäscherei (Mros) im Juli 2013. Die Meldung betraf verschiedene Konten, darunter jenes einer panamaischen Gesellschaft. Als wirtschaftlicher Berechtigter war Martynenko eingetragen, als Bevollmächtigter der Mitangeklagte.
Es bestand der Verdacht, dass es sich um Bestechungsgelder des tschechischen Unternehmens Skoda JS für die Auftragszuschläge zur Lieferung von Nuklearreaktoren und Bestandteilen für ukrainische Atomkraftwerke handelte.
Bedingte Freiheits- und Geldstrafe
Martynenko wurde von der Strafkammer des Bundesstrafgerichts im Juni 2020 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten verurteilt. Zwölf Monate sollte der frühere Parlamentarier absitzen. Das Gericht verurteilte ihn zudem zu einer bedingten Geldstrafe von 250 Tagessätzen von 1000 Franken. Er sollte der Eidgenossenschaft zudem eine Ersatzleistung von rund 3,8 Millionen Franken leisten.
Der Mitangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten und zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen von 200 Franken verurteilt, beides bedingt.
(Beschluss C.2022.7 vom 22.6.2022)