Die Gemeinde Beromünster hat eine Teilrechtskraft für die Überarbeitung ihrer Ortsplanung beim Kantonsgericht Luzern eingereicht.
Das Gemeindehaus Beromünster.
Das Gemeindehaus Beromünster. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Gemeinde Beromünster hat beim Luzerner Kantonsgericht eine Teilrechtskraft für ihre Ortsplanungsrevision beantragt. Damit will sie trotz offener Verwaltungsgerichtsbeschwerde für die unbestrittenen Teile der Revision zeitnah Gültigkeit erlangen.

Anfang Januar war die Gesamtrevision der Ortsplanung durch den Luzerner Regierungsrat genehmigt worden.

Daraufhin sei beim Kantonsgericht Beschwerde eingereicht worden, wie die Gemeinde Beromünster am Mittwoch mitteilt. Nach einer Prüfung der Beschwerde ersuchte nun die Gemeinde in ihrer Vernehmlassung das Kantonsgericht um eine Teilrechtskraft der Revision.

Die Gemeinde erhoffe sich dadurch Planungssicherheit für anstehende private und öffentliche Bauprojekte und das Vermeiden von zusätzlichen Verzögerungen, wie sich Manuela Jost, Gemeindepräsidentin von Beromünster in der Mitteilung zitieren lässt.

Gemeinderatsentscheid: Der Ball liegt nun beim Kantonsgericht

Der Ball liege nun beim Kantonsgericht. Im November 2022 hatte das Stimmvolk die Gesamtrevision mit einem Ja-Stimmenanteil von 73 Prozent gutgeheissen.

Sie beinhaltete unter anderem die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und der Gesamthöhe sowie damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen.

Ebenfalls dazu gehörte die Zusammenführung der Ortsplanungen der fusionierten Ortsteile Beromünster, Neudorf, Gunzwil und Schwarzenbach.

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