In zweiter Instanz wurde der einst angesehene Medienjurist des Betruges schuldig gesprochen. Franz A. Zölch muss eine mehrjährige Haftstrafe absitzen.
Franz A. Zölch
Franz A. Zölch. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Franz A. Zölch wurde in zweiter Instanz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
  • Das Obergericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigem Betrug.
  • Der einst angesehene Jurist hat bei Bekannten Geldschulden gemacht und nie zurückbezahlt.
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Im Betrugsprozess gegen Franz Zölch hat das Berner Obergericht die Strafe verschärft. Der einst renommierte Jurist wurde zweitinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Zölch sei «nichts anderes als ein Serienbetrüger ohne Einsicht und Reue. Nicht mehr und nicht weniger», sagte der Gerichtspräsident am Mittwoch bei der Urteilsverkündung.

Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das Obergericht kam wie zuvor das Regionalgericht zum Schluss, dass sich Zölch des gewerbsmässigen Betrugs schuldig gemacht habe. Die Vorinstanz hatte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten ausgesprochen, zwölf davon unbedingt.

Mit dem Urteil waren beide Seiten unzufrieden: Die Staatsanwaltschaft forderte vor Obergericht eine Strafe von 56 Monaten, die Verteidigung einen Freispruch vom Betrugsvorwurf.

Franz A. Zölch war ein renommierter Medienjurist

Der 73-Jährige blieb dem Prozess am Obergericht fern. Er machte dafür gesundheitliche Gründe geltend. Zölch genoss einst einen ausgezeichneten Ruf als Medienjurist, Sportfunktionär, Brigadier und Ehemann einer Regierungsrätin. Sein tiefer gesellschaftlicher Fall begann, als aufflog, dass er etliche Freunde und Bekannte angepumpt und die Darlehen nie zurückgezahlt hatte.

Die Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter (IGZG) geht davon aus, dass insgesamt etwa hundert Personen um rund vier Millionen Franken gebracht wurden. Zur Anklage kamen schliesslich zehn Fälle; dabei ging es um eine Deliktsumme von 330'000 Franken.

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