Der einst erfolgreiche Berner Medienjurist und Sportfunktionär Franz A. Zölch ist von einem Berner Staatsanwalt des Betrugs angeklagt worden.
Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Die Anklage lautet auf gewerbsmässigen, eventuell mehrfachen Betrug, und Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte. Der ehemalige Präsident der Eishockey-Nationalliga soll mehrfach Freunde und Bekannte um Darlehen gebeten haben in der Absicht, sich unrechtmässig zu bereichern. Das geht aus der Anklageschrift hervor, die der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt.

Dabei habe Zölch zu seinen Vermögensverhältnissen jeweils falsche Angaben gemacht, heisst es in der Anklageschrift. So habe er beispielsweise nicht erwähnt, dass gegen ihn Betreibungen liefen. Teilweise handelt es sich laut Anklage um versuchten Betrug. Nicht in jedem Fall erhielt also Zölch die Darlehlen.

Die «Interessengemeinschaft Zölch-Geschädigter» (IGZG) machte die Anklageerhebung am Dienstag auf ihrer Internetseite publik. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern bestätigte den Sachverhalt am Mittwoch auf Anfrage und bestätigte damit auch eine Meldung der «Berner Zeitung» vom gleichen Tag.

Zölchs Anwalt Martin Gärtl sagte auf Anfrage, sein Mandant bestreite nicht, den in der Anklageschrift erwähnten Personen Geld zu schulden. Zölch sei aber überzeugt gewesen, das Geld zurückzahlen zu können. Die für eine Verurteilung wegen Betrugs nötige arglistige Täuschungsabsicht sei also nicht vorhanden. Die Vorwürfe seien deshalb nicht straf-, sondern zivilrechtlich zu bereinigen.

Mit dem Vorwurf der Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte ist gemeint, dass Franz A. Zölch selbständig über Lohnanteile verfügt haben soll, welche laut Anklage durch das Betreibungsamt gepfändet waren.

Anklage erhob der mit dem Fall Zölch beauftragte Staatsanwalt beim Regionalgericht Bern-Mittelland. Dort hiess es auf Anfrage, das Gericht werde bestrebt sein, so rasch wie möglich einen Verhandlungstermin zu finden. Ob es noch in diesem Jahr zu einer Verhandlung komme, werde auch mit der Verfügbarkeit der in den Fall involvierten Verfahrensparteien abhängen.

Bereits wegen Betrugs verurteilt

Die Anklage gegen Zölch geht laut der IGZG auf mehrere Anzeigen von Geschädigten zurück. Ihren Angaben zufolge dauerte die Untersuchung vier Jahre lang. Im September 2015 hätte Zölch schon einmal vor Gericht erscheinen sollen. Dies in Thun.

Zölch zog aber vor der Verhandlung seine Einsprache gegen einen Strafbefehl zurück, so dass der Prozess platzte. Das hiess aber auch, dass der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Oberland gegen Zölch wegen Betrugs rechtskräftig wurde. Zölch erhielt damals eine bedingte Geldstrafe von 10'000 Franken und eine Busse von 2000 Franken.

Zölch war lange Zeit im Kanton Bern eine bekannte Persönlichkeit. Der Jurist dozierte zu Medienrecht. In der Armee bekleidete er den Rang eines Brigadiers. Die Eishockey-Nationalliga präsidierte Zölch von 1995 bis 2006.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GerichtFrankenSchweizer ArmeeStaatsanwalt