Berner Obergericht untersucht mutmasslichen Immobilienbetrug

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Am Berner Obergericht hat der zweitinstanzliche Prozess um mutmasslichen Betrug zu Lasten einer Berner Pensionskasse begonnen. Das Gericht prüft Beschwerden des ehemaligen Geschäftsführers der Kasse und eines Berner Bauunternehmers.

Obergericht Bern
Das Obergericht Bern. - Keystone

Die beiden waren im März 2017 vom kantonalen Wirtschaftsstrafgericht zu je 48 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dies wegen versuchtem und vollendetem gewerbsmässigem Betrug. Dieses Urteil haben die beiden Männer ans Berner Obergericht weitergezogen.

Bei der mutmasslich geschädigten Pensionskasse handelt es sich um die Personalvorsorgestiftung (PVS) der Berner Carba-Gruppe. Diese gab 2010 selber in einer Medienmitteilung bekannt, sie habe ihren früheren Geschäftsführer und Drittpersonen angezeigt. Als der Mann pensioniert worden sei, seien die angeblichen Betrügereien ans Licht gekommen.

Das Wirtschaftsstrafgericht kam vor zweieinhalb Jahren zum Schluss, die beiden Männer hätten in den Jahren 2007 bis 2010 fünfzehn Immobiliengeschäfte gemäss einem gemeinsamen Plan abgewickelt: Der Bauunternehmer habe dem mit ihm befreundeten Ex-PVS-Geschäftsführer jeweils vorgeschlagen, ein bestimmtes Gebäude zu kaufen.

Letzterer soll in der Folge das Geschäft im Anlageausschuss der Kasse durchgebracht haben, weil er während vieler Jahre tadellos arbeitete und viel Vertrauen genoss. Dass er mit dem Bauunternehmer befreundet war, verschwieg der Mann nach Angaben des Gerichts

Der Bauunternehmer soll dann für seine Hausverkäufe einen überzogenen Preis erhalten haben. Zudem durfte er nach Auffassung des Gerichts in den Mehrfamilienhäusern auch noch Sanierungsarbeiten ausführen und verdiente so ein zweites Mal. Der Ex-PVS-Geschäftsführer soll für diese Dienste eine Vermittlungsprovision erhalten haben.

Das erstinstanzliche Gericht ging 2017 von einer Deliktsumme von 5,6 Mio. Franken aus. Der Betrugsversuch soll einen Umfang von rund 1,1 Mio. Franken gehabt haben.

Die Staatsanwaltschaft war von einem wesentlich höheren Deliktsbetrag ausgegangen und hatte Strafen von sechs Jahren respektive sechs Jahren und vier Monaten gefordert. Die beiden Verteidiger der Angeklagten forderten einen Freispruch.

Der zweitinstanzliche Prozess am Obergericht begann am Mittwoch mit der Einvernahme des einen Beschuldigten. Für die Verhandlungen hat das Gericht zwei Tage eingeplant, Urteil nicht inbegriffen. Dieses will das Gericht am 7. November eröffnen.

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