Peter Hans Kneubühl soll verwahrt werden, bestätigt das Berner Obergericht. Der Rentner schoss 2010 auf Polizisten.
Peter Hans Kneubühl an seinem ersten Prozess 2013 in Biel BE. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bieler Rentner Kneubühl soll verwahrt werden.
  • Das Berner Obergericht bestätigt das Urteil der Vorinstanz.
  • Kneubühl schoss 2010 auf Polizisten, als sein Haus geräumt werden sollte.

Es bleibt dabei: Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl, welcher sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Räumung seines Hauses wehrte, wird verwahrt. Das hat nach dem Regionalgericht in Biel auch das Berner Obergericht entschieden.

Die Beschwerdekammer hat Kneubühls Beschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil abgewiesen, wie der Berner Oberrichter Jürg Bähler am Donnerstag im Berner Obergericht bekanntgab.

Verweigert Therapie

Der heute 77-jährige Kneubühl schoss 2010 vor der Zwangsräumung seines Hauses mit einem Gewehr auf Polizisten und verletzte einen von ihnen schwer. Weil Kneubühl wegen wahnhafter Störungen als nicht schuldfähig gilt, wurde für ihn 2013 eine stationäre psychiatrische Massnahme angeordnet.

Doch Kneubühl will sich laut den Berner Behörden nicht therapieren lassen. Deshalb beantragte die zuständige Stelle des Kantons Bern die Verwahrung Kneubühls.

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