Berner Läden müssen sich mit ihren Auslagen stärker einschränken
Ab 2025 dürfen Geschäfte in der Berner Innenstadt keine Waren mehr auf dem Trottoir ausstellen. Die Stadt Bern führt ein neues Vollzugskonzept ein.

In der Berner Innenstadt dürfen Läden im Parterre und mit Schaufenstern keine Waren mehr auf dem Trottoir präsentieren. Die Stadt Bern setzt auf 2025 ein neues Vollzugskonzept um, welches den Fussgängerinnen und Fussgängern mehr Platz geben soll.
Gemäss einer Mitteilung der Stadt Bern vom Dienstag umfassen die neuen Vorschriften Warenauslagen, Reklameständer, Angebotstafeln, Pflanzen, Mobiliar oder Dekorationen vor den Geschäften.
Das neue Konzept solle einheitliche Regeln für das Gewerbe schaffen und für ein einheitliches Erscheinungsbild sorgen, hiess es im Communiqué.
Die Stadt Bern gleiche heute oft einem «Hindernisparcours», dies weil viele Geschäfte mit Geschäftsauslagen auf sich aufmerksam machten, hiess es in der Mitteilung. Für die Fussgängerinnen und Fussgänger bleibe zeitweise wenig Platz.