Mark Streit

    Bern: Villen-Debakel von Mark Streit jetzt vor Gericht

    Sandra Morgenroth
    Sandra Morgenroth, Keystone-SDA

    Bern,

    Die Traumvilla der Eishockey-Star Mark Streit entwickelt sich wegen dauerhaften Wasserschäden zum Alptraum. Diese Woche geht der Fall vor Gericht.

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    Der ehemalige Eishockeyspieler Mark Streit hat Ärger wegen seiner Villa. (Archivbild) - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Bauarbeiten an Mark Streits Villa in Muri bei Bern verursachen Wasserschäden im Quartier.
    • Fünf am Bau beteiligte Fachleute stehen jetzt vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.
    • Streit selbst ist als Bauherr aus dem Schneider.

    Die einstige Eishockey-Ikone Mark Streit (46) hatte sich nach seiner erfolgreichen NHL-Karriere den Traum von der eigenen Villa in Muri bei Bern erfüllt.

    Doch was als ein Architekturprojekt im Halden-Quartier mit einem atemberaubenden Blick auf Aare und Gurten begann, brachte unvorhergesehene Komplikationen mit sich.

    Bei Bauarbeiten zur Installation einer Erdwärmesonde stiessen die Arbeiter auf eine unterirdische Wasserhöhle. Die Resultate waren verheerend. Das Wasser aus der Höhle verursachte breitflächige Überschwemmungen, welche das Halden-Quartier nachhaltig beeinträchtigten. Seit dem Vorfall kämpfen die Anwohner mit wiederholten Wasserschäden.

    Bauverlauf eskaliert

    Die Keller sind geflutet, Mauern haben sich verschoben und Bodenplatten wölben sich auf. Dies sorgt für beträchtliche Schäden bei den Nachbarn Streits Villa, die inzwischen in die Millionen von Franken hineingehen.

    Trotz aller Bemühungen der Baufachleute versiegt der Wasserfluss bis heute nicht. Sogar der innovative Versuch, das Bohrloch mit Beton zu versiegeln, war erfolglos.

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    Mark Streit spielte in seiner Profikarriere unter anderem für die Pittsburgh Penguins in der NHL. (Archivbild) - keystone

    Die Lage ist für den ehemaligen Eishockeyspieler und jetzigen SCB-Mitbesitzer «extrem frustrierend». Das gab er Anfang 2023 gegenüber den «Tamedia-Zeitungen» an.

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    Streit hat keine Schuld

    Doch nach geltendem Baurecht trägt der Bauherr selbst keine Schuld an möglichen Fehlern, die während den Bauarbeiten gemacht wurden.

    Verfahren vor dem Regionalgericht

    Nichtsdestotrotz landet der Fall nun vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland.

    Die fünf Angeklagten wurden wegen Verstössen gegen das kantonale Gewässerschutzgesetz und das kantonale Baugesetz gebüsst und zogen deshalb vor das Regionalgericht Bern-Mittelland. Einem Angeklagten wird zudem Urkundenfälschung vorgeworfen. Streit selber ist nicht angeklagt.

    Kommentare

    User #4400 (nicht angemeldet)

    Nur noch dichter und enger bauen.. chunnt scho guet

    User #3692 (nicht angemeldet)

    Sogar der innovative Versuch, das Bohrloch mit Beton zu versiegeln, war erfolglos... Sehr innovativ, entweder weil noch niemand auf die Idee gekommen ist oder weil es halt niemand hin bekommt.

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