Die Schweiz und Frankreich behalten ihre Homeoffice-Abkommen für Grenzgängerinnen und -gänger bei. Die Verlängerung gilt bis Ende Oktober.
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Ein Mann im Homeoffice (Symbolbild). - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Homeoffice-Abkommen für Grenzgänger zwischen Frankreich und der Schweiz bleibt.
  • Damit gelten Steuerregelungen bei Homeoffice so, als würden die Personen vor Ort arbeiten.
  • Gemäss einer Mitteilung wird das Abkommen bis Ende Oktober 2022 verlängert.

Die Schweiz und Frankreich verlängern das Abkommen zur Arbeit im Homeoffice für Grenzgänger bis zum 31. Oktober 2022. Das Abkommen hält fest, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Homeoffice weiterhin denselben Steuerregelungen unterliegen, wie wenn sie physisch an ihrem Arbeitsplatz arbeiten würden. Das teilte das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen am Mittwoch mit.

Das Abkommen – eine sogenannte vorläufige Verständigungsvereinbarung – wurde am 13. Mai 2020 wegen des Coronavirus abgeschlossen und war bereits mehrfach verlängert worden.

Die Schweiz und Frankreich wollen gemäss Mitteilung bis Ende Oktober 2022 eine Vereinbarung über eine langfristige Lösung abschliessen.

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