Bekämpfung des Menschenhandels: Vier Strafverfahren im Aargau

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Die Staatsanwaltschaft Aargau führt derzeit vier Strafverfahren wegen Menschenhandels und der Förderung der Prostitution. Die Staatsanwaltschaft und die Kantonspolizei intensivieren gemäss Regierungsrat in die Bekämpfung des Menschenhandels im Aargau.

schweizerische bundesanwaltschaft
Das Gericht in Albi verurteilte einen 38-jährigen Franzosen zu 30 Jahren Haft wegen Mordes an seiner Frau – ein Fall, der landesweit für Aufsehen sorgte. (Symbolbild) - pixabay

Seit Anfang 2021 arbeiteten zwei Staatsanwältinnen bei der Staatsanwaltschaft Aargau, deren Haupttätigkeit Strafverfahren im Bereich Menschenhandel sei, schreibt der Regierungsrat in der am Freitag publizierten Antwort auf eine Interpellation der EVP-Fraktion im Grossen Rat. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als Staatsanwältinnen seien sie seit Anbeginn operativ und führten die ersten Verfahren.

Der eigentliche Aufbau des Schwerpunkts «Bekämpfung Menschenhandel» bei der Kantonspolizei erfolge ab diesem Jahr mit zwei Mitarbeitenden. Im Jahr 2023 würden drei, im Jahr 2024 fünf weitere Stellen im Bereich Bekämpfung Menschenhandel geschaffen.

Der Menschenhandel ist gemäss Regierungsrat ein globales Phänomen, das neben der Zwangsprostitution verschiedene Formen von Arbeitsausbeutung umfasst. Nur mit proaktiver Präsenz und Aufklärung im betroffenen Umfeld könnten Fälle verhindert oder aufgedeckt werden.

Aktuell werden vier Strafverfahren geführt, in denen die Tatbestände des Menschenhandels und/oder der Förderung der Prostitution abgeklärt werden, wie aus der Antwort des Regierungsrats hervorgeht. Es sei noch nicht in allen Fällen klar, dass auch eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Aargau bestehe. Strafverfahren in diesem Bereich seien arbeits- und zeitaufwendig, weshalb es noch zu keiner Anklageerhebung und damit auch zu keinem Urteil gekommen sei.

Gemäss Regierungsrat liegen keine Hinweise vor, dass die kalabrische Mafia 'Ndrangheta mit dem Rotlichtmilieu im Kanton Aargau in Verbindung steht. Ob allenfalls Angehörige von kriminellen Strukturen aus den Heimatländern der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter im Aargau Fuss gefasst hätten, sei nicht bekannt.

«Die diesbezüglich notwendigen proaktiven Tätigkeiten zur Aufdeckung möglicher krimineller Netzwerke konnten aufgrund der noch nicht vorhandenen Ressourcen in diesem Bereich bisher nicht an die Hand genommen werden», räumt der Regierungsrat ein.

Opfer von Menschenhandel seien selbst für ausgebildete Fachleute schwer zu erkennen. Die Opfer seien in der Regel in der Sexarbeit oder in Branchen tätig, in denen ihre Arbeitskraft ausgenützt werde, sie aber trotzdem finanziell bessergestellt seien als im Herkunftsland. Dadurch fehle ihnen oftmals auch das Opferbewusstsein.

Opfer von Menschenhandel lebten selten mitten in der Gesellschaft, da sie entweder in der Sexarbeit oder illegal mit gefälschten Arbeitsverträgen in Billiglohnbranchen tätig seien. Meist seien sie keiner Landessprache mächtig, was sie zusätzlich isoliere.

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