Das Gesetz spricht laut dem Direktor des Bundesamtes für Verkehr eine deutliche Sprache: Frachtführerin SBB Cargo muss für den Gotthard-Unfall haften.
Die entgleisten Wagen im Gotthard-Basistunnel. (Archivbild)
Die entgleisten Wagen im Gotthard-Basistunnel. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/SBB

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frachtführerin trägt die Verantwortung für den Gotthard-Unfall.
  • BAV-Direktor Füglistaler sagt, das Gesetz nehme SBB Cargo in die Pflicht.
  • Zudem wehrt er sich gegen Vorwürfe an die Adresse seines Bundesamts.
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SBB Cargo haftet als Frachtführerin für den Unfall im Gotthard-Basistunnel. Das Gesetz dazu sei klar, sagte der Direktor des Bundesamtes für Verkehr, Peter Füglistaler dem «Sonntagsblick».

SBB Cargo trage als Frachtführerin die Verantwortung, sagte Füglistaler. Die SBB-Tochter sei damit «für den sicheren Betrieb verantwortlich» und müsse die entsprechenden Vorkehrungen treffen. Sie müsse die Wagen vor der Abfahrt kontrollieren und hafte dementsprechend. Das wäre auch der Fall, wenn sich herausstellen sollte, dass der nach dem Radbruch entgleiste Wagen aus Deutschland stamme.

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Den Vorwurf, dass das BAV als Aufsichtsbehörde zu lasch kontrolliere, weist Füglistaler zurück. Die Unternehmen fänden, dass sie sogar zu viel kontrollierten. So wie es bis jetzt aussehe, sei ein sehr seltenes Unglück eingetreten, das sich nicht verhindern lasse: ein Radbruch. Das sei in der Schweiz das letzte Mal vor zehn Jahren passiert.

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