Nach Vorwürfen gegen einen Thurgauer Schafhalter haben die Behörden eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Misstände wurden nicht entdeckt.
Schafe grasen auf einer Weide.
Schafe grasen auf einer Weide. - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) warf einem Thurgauer Schafhalter Tierquälerei vor.
  • Die Behörden gingen der Sache mit einer unangemeldeten Kontrolle des Hofs auf den Grund.
  • Sie werfen dem VgT Gefährdung der Existenz des Tierhalters vor.

Nach Vorwürfen des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) gegen einen Thurgauer Schafhalter haben die Behörden eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Missstände wurden nicht entdeckt. Kritik gibt es am Vorgehen des VgT.

Am Dienstagnachmittag habe das Thurgauer Veterinäramt, begleitet durch Staatsanwaltschaft und Polizei, auf dem Hof eines Schafhalters aus Herrenhof eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Mittwoch mit.

Die Behörden reagierten damit auf eine Anzeige, die der Verein gegen Tierfabriken (VgT) am Montag gegen den Schafhalter eingereicht hatte. Am Dienstag informierte der VgT unter anderem auf seiner Facebook-Seite über die Vorwürfe und untermauerte sie mit einem Video aus anonymer Quelle: Der Landwirt soll Schafe durch den Stall geworfen und sie mit Tritten und einem Knüppel misshandelt haben.

Keine Missstände

Bei der Kontrolle seien keine Missstände festgestellt worden, teilten nun die Behörden mit. Der Tierhalter habe offen informiert und sich kooperativ gezeigt. Sowohl der Betrieb als auch der Zustand der Schafe seien überprüft worden. Weder eine Gefährdung des Wohlergehens der Tiere noch Anzeichen von Tierquälerei wurden festgestellt.

Die Forderungen des VgT nach einem sofortigem Totaltierhalteverbot und einer Beschlagnahmung der Tiere seien nicht gerechtfertigt. «Ob sich der Tierhalter strafrechtlich etwas hat zu Schulden kommen lassen, werden die weiteren Abklärungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zeigen.»

Kritik am VgT

Die Veröffentlichung einer Anzeige nur wenige Stunden nach der Einreichung erschwere «die Beweissicherung in jeglicher Hinsicht», heisst es in der Mitteilung weiter. Ausserdem führe die Publikation zu einer übereilten öffentlichen Vorverurteilung mit existenzbedrohenden Konsequenzen für den Tierhalter. In einem Rechtsstaat gelte bis zu einem rechtskräftigen Entscheid die Unschuldsvermutung

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Tierquälerei