Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag die Ex-Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Gianna Hablützel-Bürki
Die SVP-Grossrätin und ehemalige Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gianna Hablützel-Bürki muss sich am Donnerstag in Basel vor Gericht verantworten.
  • Die Ex-Spitzenfechterin soll den Vorstand des Fechterverbandes verleumdet haben.
  • Nun wurde die aktuelle SVP-Grossrätin zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Basler Strafgericht hat am Donnerstag die SVP-Grossrätin und ehemalige Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki wegen Verleumdung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Grund dafür sind Internet-Einträge von ihr über Mitglieder des Schweizerischen Fechtverbandes.

Hablützel-Bürki äusserte sich im Mai 2021 in den sozialen Medien über eine Gruppe von Kandidierenden für den Vorstand des Verbandes «Swiss Fencing». Sie warf ihnen vor, keinen Wert auf die Ethik-Charta von Swiss Olympic zu legen und Wahlstimmen zu kaufen.

Der Vorwurf des Stimmenkaufs wiege in einem demokratischen Land schwer, sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung. Hablützel-Bürki habe suggeriert, die Kandidierenden hätten die Wahlen beim Verband manipuliert.

Das Strafgericht verurteilte die Fechterin zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 180 Franken.

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