Die Ex-Spitzenfechterin und aktuelle SVP-Grossrätin Gianna Hablützel-Bürki muss sich heute Donnerstag in Basel vor dem Strafgericht verantworten.
Hablützel-Bürki
Hält sich Gianna Hablützel-Bürki (SVP) nicht an Maulkorb, wird es teuer. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gianna Hablützel-Bürki soll den Vorstand des Schweizer Fechterverbandes verleumdet haben.
  • Grund dafür sind zwei Einträge von Hablützel-Bürki in den sozialen Medien vom Mai 2021.
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Die SVP-Grossrätin und ehemalige Spitzenfechterin Gianna Hablützel-Bürki muss sich am Donnerstag vor dem Basler Strafgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, den Vorstand des Schweizer Fechtverbandes mit Korruptionsanschuldigungen verleumdet zu haben.

Grund dafür sind zwei Einträge von Hablützel-Bürki in den sozialen Medien vom Mai 2021. Sie schrieb, der Verbandsvorstand von «Swiss Fencing» lege keinen Wert auf die Ethik-Charta von Swiss Olympic. Und er kaufe unter anderem Wahlstimmen.

Damit habe sie «wider besseres Wissen» und mit einer «wahrheitswidrigen Behauptung» die fünf Vorstandsmitglieder eines kriminellen und unehrenhaften Verhaltens bezichtigt. Das schreibt die Basler Staatsanwaltschaft im Strafbefehl. Die betroffenen fünf Vorstandsmitglieder bestritten sowohl den zivil- wie auch den strafrechtlichen Weg gegen Hablützel-Bürki. Diese erhob Einsprache gegen den Strafbefehl.

Somit stehen vor Gericht nicht nur Fechttalente, sondern gleich mehrere Grossratsmitglieder einander gegenüber. Unter den Privatklägern von «Swiss Fencing» befindet sich nämlich der ehemalige Spitzenfechter und künftige LDP-Grossrat Gabriel Nigon.

Er wird diesen Sommer für seinen abtretenden Parteikollegen Jeremy Stephenson ins Kantonsparlament nachrücken. Nigon wird vor Gericht auf einen weiteren Grossrat treffen: Hablützel-Bürki wird von ihrem SVP-Parteikollegen Stefan Suter verteidigt.

Die Basler Staatsanwaltschaft fordert wegen Verleumdung eine bedingte Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu 180 Franken. Sowie eine Busse von 1600 Franken für Gianna Hablützel-Bürki.

Aufgrund einer superprovisorischen Massnahme löschte die ehemalige Spitzensportlerin die besagten Interneteinträge bereits im Mai 2021. Diese Massnahme wurde später vom Zivilgericht bestätigt. Auf dem zivilrechtlichen Weg wollen die fünf Vorstandsmitglieder zudem eine Genugtuung einfordern.

Den grössten Erfolg im feierte die ehemalige Degenfechterin an den Olympischen Spielen 2000 im Einzel. Das gewann sie wie mit dem Team die Silbermedaille.

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