Gewalt

Basler Staatsanwaltschaft muss Polizeikontrolle untersuchen

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Basler Staatsanwaltschaft muss eine Untersuchung gegen mehrere Basler Polizisten eröffnen. Das Appellationsgericht hat dies nach einer Beschwerde entschieden. Die Polizei soll bei einer Kontrolle unverhältnismässig und gewaltsam vorgegangen sein, so der Beschwerdeführer.

Ein Beschwerdeführer wirft der Polizei vor, ihn bei einer Kontrolle in Basel unverhältnismässig behandelt und leicht verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft muss sich nach einem Ge...
Ein Beschwerdeführer wirft der Polizei vor, ihn bei einer Kontrolle in Basel unverhältnismässig behandelt und leicht verletzt zu haben. Die Staatsanwaltschaft muss sich nach einem Ge... - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Er hatte zuvor eine Anzeige gegen die Polizisten wegen Verdachts der einfachen Körperverletzung und Amtsmissbrauch eingereicht, wie es im Urteil heisst, das seit Freitag öffentlich einsehbar ist. Die Staatsanwaltschaft verfügte eine Nichtannahme, worauf der Mann erfolgreich Beschwerde einreichte.

Der Beschwerdeführer sagte, er sei im August 2023 bei einem Spaziergang in einem Basler Park von einer Polizeipatrouille kontrolliert worden. Sie verdächtigte ihn, kurz zuvor mit Werkzeug eine Autoscheibe eingeschlagen zu haben. Die Beschreibung des mutmasslichen Automarders passte zum Kontrollierten.

Einer der Polizisten habe ihm sein Knie in den Bauch gerammt. Der Kontrollierte wirft den Uniformierten zudem vor, ihn «unter Gewalteinsatz» fixiert, ihm auf den Rücken gestanden und ihn am Fuss getreten zu haben. Das Universitätsspital stellte leichte Verletzungen am Knie und am grossen Zehen fest, wie es im Urteil heisst.

Im Laufe dieser Kontrolle soll die Polizei noch andere Personen, die gegen den Einsatz protestierten, zu Boden gedrückt haben. Die Szene ist gemäss Urteil teilweise auf Video festgehalten.

Die Staatsanwaltschaft trat nicht auf die Anzeige ein, da sie zum Schluss kam, dass die fraglichen Handlungen der Polizei rechtmässig gewesen seien. Das Appellationsgericht beurteilte das anders und kritisierte, dass bei den Ermittlungen lediglich die involvierten Polizisten und der Beschwerdeführer, jedoch keine weiteren Tatzeugen befragt wurden. Dies stelle eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes dar.

Der Beschwerdeführer gab zu, die Polizisten beschimpft zu haben. Er stellte dies als Reaktion auf mutmassliche Polizeigewalt dar, wie es im Urteil heisst. Das Gericht urteilte, dass der Polizeieinsatz nicht offensichtlich durch die Amtspflicht gerechtfertigt sei. Daher sei eine eingehende Prüfung der Verhältnismässigkeit dieser Polizeimassnahme geboten. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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Kommentare

User #1353 (nicht angemeldet)

Jo Jo - um sich die Samthandschuhe anzulegen haben die Beamten keine Zeit, sonst heisst es gleich die Polizei steht nur herum und muss sich erst einmal Einsatzfertig machen. Was wollt ihr Leute denn eigentlich Ruhe und Sicherheit auf den Strassen oder Täterschutz. Macht das mal in anderen Ländern USA, Russland, China. Ja klar meint ihr jetzt wir leben aber in der Schweiz. Ok - aber warum gibt es denn immer mehr Ärger in unserem Land. Und wer soll es dann richten die Damen und Herren von der Polizei. Dammich dann gebt ihnen auch die geeigneten Mittel für diesen Horror Job.

User #1967 (nicht angemeldet)

Immer mal wieder alle paar Jahre ziehen sich einige Polizisten zurück in den Keller und nein Kündigungen werden keine ausgesprochen

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