Die Basler Regierung lehnt eine feste Quote für die Entwicklungshilfe ab und schlägt stattdessen eine stufenweise Erhöhung der jährlichen Ausgaben vor.
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Die Basler Regierung stellt sich gegen eine fixe Entwicklungshilfe-Quote. In einem Gegenvorschlag zur Initiative mit dem Titel «1% gegen globale Armut» plädiert sie für eine schrittweise Erhöhung der jährlichen Ausgaben von 4,4 auf 8 Millionen Franken, wie die Regierung am Dienstag mitteilte.

Die Initiative fordert, dass der Kanton jährlich Beiträge im Umfang von mindestens 0,3 Prozent und höchstens einem Prozent der kantonalen Steuererträge für die internationale Entwicklungszusammenarbeit gewährt. Das geht der Regierung zu weit.

Anstelle eines prozentualen Anteils an den Steuererträgen will sie periodisch einen Rahmenkredit für die Finanzierung der internationalen Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung beantragen, wie sie schreibt.

Gegenvorschlag: Gesetz über internationale Zusammenarbeit

Der vorgelegte Gegenvorschlag beinhaltet ein «Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)». Konkret beantragt die Regierung dem Grossen Rat für die ersten vier Jahre, namentlich für die Jahre 2026 bis 2029, einen Rahmenkredit von 25 Millionen Franken. Dies würde einer schrittweisen Erhöhung der jährlichen Ausgaben entsprechen.

Unabhängig davon beschloss die Regierung, Gelder in der Höhe von 250’000 Franken für humanitäre Nothilfe im Nahen Osten zur Verfügung zu stellen. Gemäss Communiqué will sie dem Grossen Rat weitere 750'000 Franken beantragen.

Es sei geplant, je einen Betrag in der Höhe von 125'000 Franken ans Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und ans Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) zu vergeben.

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