Miet-Ärger in Allschwil BL: Ein Vermieter verbietet seinen Mieterinnen und Mietern, die Wohnungen auf mehr als 21 Grad zu heizen.
Kalt
21 Grad – mehr dürfen Mieterinnen und Mieter in einer Wohnanlage im Baselbiet nicht heizen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Baselbiet schreibt ein Mieter vor, wie warm seine Wohnungen geheizt werden dürfen.
  • Er zieht die Grenze bei 21 Grad – wärmer geht nicht.
  • Dabei bezieht er sich auf ein Gesetz, das es nicht gibt. Die Regel ist aber erlaubt.
Ad

In einer neu errichteten Wohnanlage in Allschwil BL stossen Mieter auf eine unerwartete Hürde: Die Heiztemperatur ihrer Wohnungen ist auf 21 Grad begrenzt. Der Vermieter behauptet, dies sei gesetzlich vorgeschrieben – was nicht stimmt. Trotzdem hat er das Recht dazu.

Ein Mieter klagt bei der «Basler Zeitung», er sei erst nach dem Einzug von dieser Regelung überrascht worden. So sei ihm ein Informationsblatt der Immobilienverwaltung Wincasa in die Hände gedrückt worden – darauf zu lesen: Diese Obergrenze sei für das angestrebte Minergie-Zertifikat gesetzlich so geregelt.

Die Heizungssteuerung erfolgt über eine App. Um sicherzustellen, dass sich niemand über die Regel hinwegsetzt, sind 21 Grad als Obergrenze festgelegt.

«Kein solches Gesetz bekannt»

Für den Mieter unverständlich: «Ich hätte diese Information gern erhalten, bevor ich den Mietvertrag unterschreibe und nicht erst beim Einzug.» Er berichtet von kalten ersten Wochen: «Wir haben zu viert im gleichen Zimmer geschlafen. Weil es für die Kinder, die teilweise noch im Säuglingsalter sind, zu kalt war.»

Zu kühl sei es vor allem am Boden – dabei halten sich Kleinkinder dort oft auf. Seine Kinder seien beide krank geworden.

Heizung
Ein Baselbieter Vermieter bezieht sich auf ein Gesetz, das es nicht gibt – und behauptet, deshalb dürften Mieterinnen und Mieter nur bis zu 21 Grad heizen. (Symbolbild)
Heizung
Damit sie sich nicht über die vom Vermieter festgelegte Obergrenze hinwegsetzen können, wird die Heizung über eine App gesteuert. (Symbolbild)
Heizung
In der App ist eine Sperre eingerichtet. (Symbolbild)

Eine andere Mieterin der Wohnanlage hat ähnliche Probleme: Auch sie hat eine Tochter, die sie nun nicht lange auf dem kalten Boden spielen lassen kann. Hinzu kommen bei ihr gesundheitliche Probleme – sie leidet unter Arthrose und einem Bandscheibenvorfall. Da ist die Kälte schädlich.

Wie warm ist Ihre Wohnung im Winter?

Die Beschwerden der Mieterinnen und Mieter stossen bei der Verwaltung auf taube Ohren. In ihrem Informationsblatt betont sie zwar, dass sie es sich bewusst sei, dass einige eine höhere Temperatur lieber hätten. Aber dann pocht sie erneut auf eine angebliche «gesetzlich zulässige Höchsttemperatur von 21 Grad».

Nur – die gibt es offenbar gar nicht. Simon Roth vom Mieterinnen- und Mieterverband Baselland stellt klar: «Mir ist kein Gesetz bekannt, das der Mieterschaft eine Maximaltemperatur in ihrer Wohnung vorschreibt.» Auch Minergie würde keine solche vorschreiben.

«Credit Suisse lässt Babys frieren»

Auf Anfrage der Zeitung krebst Wincasa plötzlich zurück. Sie bestätigt, dass es kein solches Gesetz gibt und verspricht, die Mieter über diese Fehlinformation aufzuklären. Trotzdem muss der Eigentümer der Immobilie – Credit Suisse Real Estate Fund Green Property – die Temperaturbegrenzung nicht aufheben.

Und will es auch nicht: Sie strebe eine Minergie-Zertifizierung an und wolle sich deshalb an die entsprechenden Empfehlungen halten. Die Obergrenze darf laut Gesetz bleiben. Weil sich aber mehrere Parteien beschwert haben, prüfe Wincasa nun eine mögliche Erhöhung.

Das stimmt den wütenden Mieter auch nicht optimistischer. Sein trockenes Fazit: «Die Credit Suisse lässt Babys frieren, weil ihr Nachhaltigkeit am Herzen liegt.»

Die Mieterin hat mittlerweile zwei Heizlüfter gekauft. Beide ziehen in Betracht, den Mietvertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Basler ZeitungCredit SuisseGesetz