Münchenstein

Marschübungen während Fasnachtszeit erlaubt

Nau.ch Lokal
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Muttenz,

In Münchenstein sind Marschübungen von Fasnachtscliquen und Guggenmusik bis 22. März 2026 gestattet – zu festen Tageszeiten in der Brüglinger Ebene.

Der Brüglingerhof mit den Merian Gärten in Münchenstein.
Der Brüglingerhof mit den Merian Gärten in Münchenstein. - Nau.ch / Werner Rolli

Wie die Gemeinde Münchenstein berichtet, wird bezüglich Marschübungen von Fasnachtscliquen und Guggenmusik-Formationen in der Brüglinger Ebene zur diesjährigen Fasnacht folgende Regelung in Erinnerung gebracht.

Gemäss § 30 des Polizeireglements der Einwohnergemeinde Münchenstein vom 27. März 2007 sind Marschübungen mit Trommeln, Pfeifen und anderen Fasnachtsinstrumenten vier Wochen vor und drei Wochen nach der «Basler Fasnacht», also seit Samstag, 24. Januar 2026, bis Sonntag, 22. März 2026, zu den folgenden Zeiten gestattet: Montag bis Samstag von 10 bis 12 Uhr und 13.30 bis 20 Uhr und Sonntag von 10 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr.

Die Bewilligung erstreckt sich lediglich auf das Gebiet der Brüglinger Ebene. Auf den Langsamverkehr ist gebührend Rücksicht zu nehmen. In den Wohnquartieren der Gemeinde Münchenstein sind keine Marschübungen gestattet.

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