Baselbieter Uni-Initiative für teilweise rechtsungültig erklärt
Die Gemeinde-Initiative zur Finanzierung der Universität Basel stösst auf rechtliche Bedenken.

Die Baselbieter Regierung hat die Gemeinde-Initiative zur Finanzierung der Universität Basel für teilweise rechtsungültig erklärt. Knackpunkt ist dabei die geforderte Kündigung des Uni-Vertrags per Ende 2027, welche der regierungsrätliche Rechtsdienst als rechtswidrig einstuft.
Mit der Aufforderung zur direkten Kündigung des bestehenden Vertrags müsse die Baselbieter Exekutive, im Gegensatz zur Aufnahme von neuen Verhandlungen, einen definitiven Rechtszustand herbeiführen. Dies sei mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht vereinbar, schreibt der Rechtsdienst.
In den restlichen Absätzen des Gemeindebegehrens sieht er kein Problem. Im Unterschied zur Kündigungsaufforderung bestehe im restlichen Initiativtext keine direkte Handlungsverpflichtung der Exekutive.
Gemeinden fordern faire Beteiligung aller Kantone
Der Landrat müsste die nötigen verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen schaffen, um die Regierung anzuhalten, Vertragsverhandlungen aufzunehmen, um auf eine Ausweitung der Trägerschaft für die Uni hinzuwirken.
Das Gemeindebegehren in Form einer nichtformulierten Initiative verlangt nebst der Vertragskündigung, dass der Kanton Baselland alle Schritte unternimmt, um einen interkantonalen Univertrag abschliessen zu können. Die Trägerschaft soll nicht mehr nur aus den beiden Basel, sondern aus allen Kantonen mit Studierenden an der Uni Basel bestehen.
Elf Baselbieter Gemeinden hatten im August die Initiative mit dem Titel «Für eine faire Beteiligung aller Kantone an der Universität Basel» eingereicht. Hinter der Initiative stehen die Gemeinden Bennwil, Diegten, Diepflingen, Eptingen, Hersberg, Lampenberg, Oltingen, Rümlingen, Rünenberg,Wenslingen und Zunzgen.






