Basler Fasnacht

Anwalt nimmt nicht ab – Häftling guckt in die Röhre

Redaktion
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Basel,

Am Freitag nach der Basler Fasnacht 2025 steht ein Mann vor Gericht. Doch sein Anwalt ist nicht erreichbar. Die Aufsichtskommission sieht kein grosses Problem.

basler fasnacht
Ein Mann wurde am Fasnachtsdienstag 2025 festgenommen. Sein Anwalt war daraufhin nicht erreichbar. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Richter konnte eine Basler Anwaltskanzlei nicht erreichen. Es folgte eine Anzeige.
  • Hätte die Kanzlei die Abwesenheit während der Fasnacht ankündigen müssen?
  • Widerspruch kommt von der zuständigen Aufsichtskommission. Sie will kein Verfahren.

Ein durchaus skurriler Fall rund um eine Basler Anwaltskanzlei lässt aufhorchen. Diese habe in der Woche der Fasnacht ihre Pflichten in Bezug auf die Erreichbarkeit verletzt, findet zumindest ein Richter. Über den Fall berichtet die «Basler Zeitung».

Doch was war passiert? Am Fasnachtsdienstag 2025 wurde ein Mann in Ausschaffungshaft genommen. Über seine Haftanordnung sollte am Freitag darauf verhandelt werden.

Keine Rückmeldung

Aber: Die Anwaltskanzlei, die den Mann schon zuvor vertreten hatte, war über mehrere Tage hinweg nicht erreichbar.

Daraufhin zeigte der Richter die Kanzlei an. Diese habe nämlich von Gesetzes wegen grundsätzlich ihre Erreichbarkeit sicherzustellen. Bei Abwesenheit müsse eine Stellvertretung organisiert oder die Behörden unterrichtet werden.

anwalt
Die Anwaltskanzlei war über mehrere Tage hinweg während der Basler Fasnacht nicht erreichbar. Nicht genug für ein Verfahren, findet die Aufsichtskommission. (Symbolbild) - depositphotos

Weil dies nicht passierte, kam es zur Disziplinaranzeige. Wie die «BaZ» jedoch schreibt, sah die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Basel-Stadt kein Fehlverhalten. Zumindest keines, welches ein Disziplinarverfahren rechtfertigen würde.

Fasnacht auch ein Grund

Zunächst handelte es sich nicht um ein laufendes Verfahren.

Ein weiterer Grund: die Fasnacht. Traditionell seien in Basel zu dieser Zeit Geschäfte und Dienstleistungsstellen geschlossen oder nur schwer erreichbar. Dies dann explizit zu melden, sei daher nicht nötig.

Eine Benachrichtigung mittels Anrufbeantworter oder automatischer E-Mail wäre jedoch durchaus zu erwarten gewesen, merkt die Kommission an.

Gehst du gerne an die Basler Fasnacht?

Übrigens: Gemäss «Basler Zeitung» musste der Beschuldigte am Ende ohne anwaltliche Vertretung durch seine Verhandlung.

Kommentare

User #2075 (nicht angemeldet)

Ist doch gut so. Ohne Anwalt gehts schneller!

User #2914 (nicht angemeldet)

Der Mann, sprich Täter, wird zum Opfer gemacht. Der bööööse Anwalt aber auch;)

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