Baselbieter Landrat ändert für Laufen das Ruhetagsgesetz

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Liestal,

Das Städtchen Laufen muss künftig wegen seines 1. Mai-Markts nicht mehr auf einen der beiden kantonsweit erlaubten Sonntagsverkäufe im Advent verzichten. Der Baselbieter Landrat hat eine entsprechende Änderung des Ruhetagsgesetzes am Donnerstag diskussionslos gutgeheissen.

Basel-Land
Das Wappen des Kantons Basel-Landschaft. (Symbolbild) - Keystone

Die Zustimmung zu der durch eine Motion ausgelösten Gesetzesänderung erfolgte nach der zweiten Lesung mit 81 gegen 3 Stimmen. In der ersten Lesung vor zwei Wochen hatte sich nur gerade die EVP gegen die Vorlage ausgesprochen - dies weil sie generell gegen Sonntagsarbeit ist.

Dank der Gesetzesänderung können Ladengeschäfte künftig sowohl an dem im Kanton Baselland arbeitsfreien Feiertag 1. Mai, wie auch an zwei Sonntagen im Advent ihre Kundschaft bedienen. Zur Kompensation muss der Laufner Detailhandel jedoch auf einen der beiden gesetzlich erlaubten Saison-Sonntagsverkäufe im Frühling und im Herbst verzichten.

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