Bärenjäger-Prozess: Berufungskammer verurteilt Ex-Polizisten

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Bellinzona,

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den früheren Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei (BKP) wegen Vorteilsannahme verurteilt.

Diese Woche musste sich die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts mit der Bärenjagd eines früheren Ermittlers der Bundeskriminalpolizei befassen. (Archivbild)
Diese Woche musste sich die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts mit der Bärenjagd eines früheren Ermittlers der Bundeskriminalpolizei befassen. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/TI-PRESS/PABLO GIANINAZZI

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Bärenjagd-Prozess wurde ein Ex-Polizist verurteilt.
  • Die Anklage des früheren Russland-Spezialisten lautete auf Vorteilsnahme.
  • Von einer Strafe hat das Gericht allerdings abgesehen.

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts hat den früheren Russland-Spezialisten der Bundeskriminalpolizei (BKP) wegen Vorteilsannahme verurteilt. Der Mann hatte im August 2016 eine Einladung zu einer einwöchigen Bärenjagd angenommen.

Eingeladen hatte der unterdessen verstorbene stellvertretende russische Generalstaatsanwalt. Zu diesem pflegte der 60-Jährige aufgrund seiner zahlreichen Russlandreisen einen freundschaftlichen Kontakt.

Das Gericht hat jedoch von einer Strafe abgesehen. Der Russland-Kenner muss auch keine Ersatzforderung leisten, wie das die Vorinstanz noch vorgesehen hatte.

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