Das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen TG ist gefallen. Dabei liegt das Strafmass unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Chef der Täterbande wird zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
  • Der «Kronzeuge» muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.
  • Die drei Mitangeklagten wurden im Januar freigesprochen.

Im «Fall Kümmertshausen» hat das Bezirksgericht Kreuzlingen am Montag die Endurteile gefällt: Der Bandenboss wird zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt, der 48-jährige Iraker wird nicht verwahrt. Der «Kronzeuge» muss siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis. Damit liegt das Gericht deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für den Iraker 19 Jahre und eine Geldstrafe gefordert hatte. Die drei Mitangeklagten waren im Januar vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen worden.

Kümmertshausen
Der Fall Kümmertshausen ist einer der grössten und aufwendigsten Prozesse in der Thurgauer Strafprozessgeschichte. (Gerichtszeichnung) - Keystone

Das Tötungsdelikt geschah vor mehr als sieben Jahren. Ein 53-jähriger IV-Rentner war tot in seinem Einfamilienhaus in einem abgelegenen Weiler in Kümmertshausen TG gefunden worden. Er war durch eine brutale Knebelung gestorben. Die Tat gab vorerst Rätsel auf.

Während der Strafuntersuchung stiess die Polizei auf eine kriminelle Organisation aus türkisch-kurdischen Kreisen. Laut Anklageschrift lebten deren Mitglieder vom Drogenhandel, von Erpressungen und Menschenschmuggel. Erst später wurde bekannt, dass die Bande den IV-Rentner beseitigen liessen.

Anwalt des «Kronzeugen» fechtet Urteil an

Der Fall wird die Thurgauer Justiz noch weiter beschäftigen: bereits vor Ende der Verhandlungen hatte der Verteidiger des «Kronzeugen» angekündigt, in Berufung zu gehen.

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