Baar ZG wehrt sich gegen ungedeckte Spitalkosten von Touristen

Gerry Reinhardt
Gerry Reinhardt

Region Zug,

Wenn Touristen im Zuger Kantonsspital im Notfall landen und nicht zahlen können, bleibt Baar oft auf den Kosten sitzen. Jetzt liegt ein Vorstoss auf dem Tisch.

Zug Notfall
Wenn Touristen im Zuger Kantonsspital die Rechnungen nicht zahlen können, bleibt sie in der Gemeinde Baar hängen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2025 kamen 530 Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz in den Notfall ins Kantonsspital Zug.
  • Bleiben Rechnungen offen, muss Baar als Standortgemeinde zahlen.
  • Laut Vorstoss lagen die Kosten 2025 bei rund 190’000 Franken und könnten weiter steigen.
  • Baarer Kantonsräte wollen, dass der Kanton Zug die Last übernimmt oder sich beteiligt.

Was passiert, wenn ein Tourist mit wenig Geld in der Schweiz unterwegs ist, umkippt und im Zuger Kantonsspital landet? Es ist ein medizinischer Notfall, die Behandlung zwingend, an die Rechnung denkt man erst später.

Schwierig wird es dann, wenn der Patient nicht zahlen kann und niemanden hat, der einspringt.

Genau solche Konstellationen sind für die Gemeinde Baar im Kanton Zug ein Problem. Patienten ohne Wohnsitz in der Schweiz werden im Zuger Kantonsspital regelmässig über den Notfall versorgt. Die «Zuger Zeitung» schreibt, 2025 seien es insgesamt 530 Personen gewesen. 145 davon seien stationär behandelt worden, 385 ambulant.

«Mit teils hohen Kosten konfrontiert»

Bleiben Rechnungen offen, muss am Ende die öffentliche Hand einspringen. Das Zuger Kantonsspital steht in Baar. Weil es die einzige Notaufnahme hat, zahlt oft die Gemeinde.

Sieben Baarer Kantonsräte wollen diese Regelung nun ändern. Sie haben beim Regierungsrat eine Motion eingereicht und fordern, dass der Kanton Zug die Kosten übernimmt oder sich daran beteiligt.

Im Vorstoss heisst es: «Wegen des Spitalstandorts fallen für Baar teils hohe Kosten an.»

Soll der Kanton Zug bei ungedeckten Notfallkosten von Ausländern mitzahlen?

Für 2025 nennen die Motionärinnen und Motionäre rund 190’000 Franken. Und sie warnen: «Im negativen Falle würden sie auf mindestens 250’000 Franken zu stehen kommen.»

Mitte Kantonsrätin Mirjam Arnold wird von der «Zuger Zeitung» zudem mit einem weiteren Beispiel zitiert: «Im vergangenen Jahr sorgte schon ein einziger Fall dafür, dass die Gemeinde 150’000 Franken zahlen musste.»

Sieben Baarer Kantonsräte wollen einen Kostenteiler

Genau deshalb verlangen sieben Baarer Kantonsräte, darunter auch zwei Gemeinderäte, eine neue Regelung.

Notfall
Ein Patient wird ins Kantonsspital Zug eingeliefert. - keystone

Mitmotionärin Barbara Schmid Häseli verweist darauf, dass die Rechnung je nach Fall auch in anderen Gemeinden landen kann.

So läuft es, wenn Kosten offen bleiben

Laut Heidi Röllin vom Zuger Kantonsspital versucht das Spital zuerst, eine Vorauszahlung oder Kreditkartennummer zu erhalten. «Gelingt das nicht, beziehungsweise bestehen noch offene Kosten, stellen wir ein Gesuch an die Direktion des Innern des Kantons Zug.»

Danach klärt das kantonale Sozialamt ab, welche Gemeinde zuständig ist. «Massgebend dafür ist der Aufenthaltsort der Patientin.» In der Regel sei das die Standortgemeinde des Spitals, also Baar.

Die Motionärinnen und Motionäre argumentieren zudem, dass andere Kantone bereits Modelle kennen. In Bern würden Kanton und Gemeinden gemeinsam zahlen. Nidwalden übernehme Kosten, wenn ein Betrag 50’000 Franken übersteigt.

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