Autofahrer muss nach Fahrt in Menschengruppe ins Gefängnis
Ein Mann fuhr 2015 in Bern im Umfeld einer Demonstration in eine Menschengruppe. Dabei hat er sich der mehrfachen versuchten Tötung schuldig gemacht.

Indem ein Mann 2015 sein Auto im Umfeld einer Demonstration in Bern in eine Menschengruppe lenkte, hat er sich der mehrfachen versuchten Tötung schuldig gemacht. Dies hat das Bundesgericht entschieden. 18 Monate der teilbedingten dreijährigen Strafe muss er verbüssen.
Die Berner Behörden hatten für den 12. September 2015 eine Kundgebung von Anhängern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf dem Helvetiaplatz bewilligt. Kurden mobilisierten zu einer Gegendemonstration und es kam zu massiver Gewalt. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort.
Der türkische Beschwerdeführer wollte an der bewilligten Kundgebung teilnehmen. Mit drei weiteren Personen im Auto und weiteren Bekannten in einem zweiten Fahrzeug fuhr er nach Bern. Unweit des Helvetiaplatzes wurden sie von Kurden angehalten, aus dem Auto gezerrt und geschlagen. Die Frontscheibe wurde eingetreten. Dies geht aus einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Keine Notwehr
Dem Mann gelang es ins Auto zurückzukehren und wegzufahren. Sein Beifahrer blieb zurück, weshalb der Türke umdrehte und zurückfuhr. Wieder vor Ort fuhr er in mehrere Personen hinein. Die Szene wurde gefilmt und sorgte für grosses mediales Aufsehen.
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilung des Mannes. Dieser könne sich nicht auf Notwehr oder Notstand berufen. Als er sich entschlossen habe zu wenden, sei er nicht mehr in Gefahr gewesen. Auch habe sich seine Handlung nicht gegen potentielle Angreifer gewendet, die seinen Beifahrer verprügelt hätten.






