Ausschuss will Pyroverbot in öffentlichen Räumen beantragen

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Bern,

In öffentlichen zugänglichen Räumen in der Schweiz soll künftig ein Pyroverbot gelten. Damit dies schnell geht, soll dieses Verbot an der Plenarversammlung der kantonalen Baudirektorinnen und Baudirektoren im März beantragt werden. Der Grund: Die totalrevidierten Brandschutzvorschriften treten voraussichtlich erst im Herbst 2027 in Kraft.

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Nach der Tragödie in Crans-Montana wird ein Pyroverbot in öffentlichen Räumen gefordert. - keystone

Das teilte der leitende Ausschuss des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) am Freitag mit. Der Ausschuss im Rahmen des Konkordats der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone hatte sich gleichentags getroffen.

Die Ergebnisse der am 11. Januar abgeschlossenen technischen Vernehmlassung sowie vorläufige Erkenntnisse aus den noch laufenden Untersuchungen zum Brand in Crans-Montana VS würden derweil sorgfältig in die totalrevidierten Brandschutzvorschriften eingearbeitet, hiess es weiter.

Die zahlreichen Rückmeldungen zur Vernehmlassung – rund 11'000 – zeigten, dass die grundsätzliche Stossrichtung des risikobasierten Ansatzes und des einheitlichen Vollzugs richtig sei. Dieser Ansatz führe zu den richtigen Massnahmen am richtigen Ort: wo mehr Risiken bestünden, werde der Brandschutz verstärkt und mehr kontrolliert.

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