Aufsichtsbehörde prüft Vorwürfe der Bevorzugung der Rega durch BAZL
Heliport Balzers AG hat eine Strafanzeige bei der Aufsichtsbehörde eingreicht. Sie steht im Zusammenhang mit Vorwürfen, der Bund bevorzuge die Rega.

Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund soll bei der Auftragsvergabe die Rega bevorzugen.
- Dies behauptet Heliport Balzers AG und reicht Strafanzeige bei der Aufsichtsbehörde ein.
- Es hätten mehrere informelle und unprotokollierte Treffen stattgefunden.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) prüft eine Strafanzeige der Heliport Balzers AG gegen mehrere Bundesstrafrichter und Staatsanwälte. Die Strafanzeige steht im Zusammenhang mit Vorwürfen, der Bund bevorzuge die Rega gegenüber anderen Unternehmen. Das teilte die Zeitschrift «Beobachter» am Donnerstag mit.
Informelle Treffen
Die AB-BA bestätigte der Zeitung in einem Schreiben, dass die Strafanzeige eingereicht wurde und die AB-BA das weitere Vorgehen nun prüfe. Das Schreiben liegt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Die Heliport Balzers AG wirft dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vor, es sei zu eng mit der Schweizerischer Rettungsflugwacht Rega verbunden. Die Rega profitiere von einer Vorzugsbehandlung. So sei es zu mehreren informellen und nicht protokollierten Treffen zwischen Christian Hegner, Direktor des BAZL, und Rega-Chef Ernst Kohler gekommen, schreibt der «Beobachter».

Die Heliport Balzers AG reichte deswegen eine Strafanzeige ein. Die Bundesstaatsanwaltschaft stellte jedoch keinen Amtsmissbrauch fest, deshalb gelangte die Klägerin an die Aufsichtsbehörde AB-BA.
Laut «Beobachter» hat die AB-BA bereits entschieden, einen ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes einzusetzen. Für diese Information liegt der Nachrichtenagentur jedoch keine Bestätigung vor.