Vater

Auch Obergericht SO spricht Vater von verletztem Baby frei

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Solothurn,

Der 36-Jährige, dem die versuchte Tötung seines Babys vorgeworfen wurde, ist freigesprochen worden. Die Indizien hätten nicht ausgereicht.

Das Solothurner Obergericht hat einen 36-jährigen Vater vom Vorwurf freigesprochen, sein Baby verletzt zu haben. (Archivbild)
Das Solothurner Obergericht hat einen 36-jährigen Vater vom Vorwurf freigesprochen, sein Baby verletzt zu haben. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Obergericht SO hat einen 36-jährigen Mann freigesprochen.
  • Er stand wegen des Vorwurfs der versuchten vorsätzlichen Tötung eines Babys vor Gericht.

Das Obergericht des Kantons Solothurn hat am Donnerstag einen 36-jährigen Mann vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung seines Babys freigesprochen. Die Indizien reichten nicht aus, um Zweifel des Gerichts an der Täterschaft des Schweizers auszuräumen.

Auch dem Eventualantrag der Staatsanwaltschaft, den Mann wegen schwerer Körperverletzung zu verurteilen, folgte das Gericht nicht. Mit seinem Urteil bestätigte es den Entscheid des Amtsgerichts Dorneck-Thierstein vom Mai 2021. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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Das Obergericht des Kantons Solothurn. - sda - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Bei dem Verfahren handle es sich um einen klassischen Indizienprozess, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Direkte Beweise gebe es keine. Das Gericht müsse sich immer fragen, ob nach Prüfung der Gesamtheit der Indizien keine Zweifel mehr bestehen an der Täterschaft. Dies sei im aktuellen Fall nicht möglich.

In dem tragischen Fall ging es ursprünglich um zwei Babys. Der Staatsanwalt beschuldigte den Mann, im Sommer 2010 seinen acht Wochen alten Sohn erstickt zu haben. Im Frühling 2012 habe er dann seine inzwischen geborene, ebenfalls acht Wochen alte Tochter heftig geschüttelt, so dass sie schwere Verletzungen erlitt. Das Amtsgericht sprach ihn in beiden Fällen mangels Beweisen frei.

Staatsanwalt forderte 8,5 Jahre Freiheitsstrafe

Den Freispruch des Amtsgerichts im Fall des Buben akzeptierte die Anklage; er ist bereits rechtskräftig. Den Freispruch im Fall des Mädchens zog der Staatsanwalt ans Obergericht weiter. In der Verhandlung vom Dienstag forderte er eine Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, eventuell wegen schwerer Körperverletzung, und eine Freiheitsstrafe von 8,5 Jahren.

Für die Verteidigerin war die Sache nicht so klar. Es könne nicht zweifelsfrei festgestellt werden, wer für die Verletzung der Tochter verantwortlich war. Sie plädierte für einen Freispruch ihres Mandanten, der selbst gar nichts sagte.

In dem jahrelangen Verfahren wurden unter anderem verdeckte Ermittler beauftragt. Aber auch dieser umstrittene Einsatz brachte keine Klarheit. Damit ist nach wie vor unklar, wer für den Tod des einen und die Verletzungen des zweiten Babys verantwortlich war.

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