Ein Update aus dem Strafverfahren gegen frühere Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen «Astra»: Das Verfahren gegen eine vierte Person wurde eingestellt.
Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft in Bern. - BA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen das Bundesamt für Strassen (Astra) läuft ein Strafverfahren wegen Bestechung.
  • Zwei ehemalige Mitarbeiter wurden bereits verurteilt.
  • Das Verfahren gegen eine vierte Person wurde nun wieder eingestellt.

Das Strafverfahren gegen frühere Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) wegen Bestechung im Walliser Strassenbau läuft noch. Nun wurde aber das Verfahren gegen eine vierte beschuldigte Person eingestellt.

Zwei frühere Astra-Mitarbeiter wurden bereits verurteilt, das Verfahren gegen eine dritte ist bereits rechtskräftig eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens gegen die vierte Person ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das präzisierte die Bundesanwaltschaft (BA) am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Verfahren läuft seit Frühling 2015

Die Bundesanwaltschaft führte nach eigenen Angaben seit Frühling 2015 ein Verfahren. Und zwar wegen des Verdachts auf aktive und passive Bestechung sowie ungetreue Amtsführung. Im März 2016 nahm die Bundespolizei im Auftrag der BA eine Hausdurchsuchung bei der Astra-Aussenstelle in Visp VS vor.

Zwei damalige Astra-Mitarbeiter wurden verhaftet. Auch der in Italien wohnhafte Geschäftsführer eines Bauunternehmens, dessen Büro sich in Visp befand, wurde in Untersuchungshaft genommen. Später wurden die Ermittlungen auf eine vierte Person ausgedehnt.

Die Astra-Mitarbeiter sollen vonseiten des Geschäftsführers mehrmals Zuwendungen in Form von Sachleistungen wie Wein oder Lebensmittel erhalten haben.

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