Wegen Bestechung sind zwei ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) verurteilt worden. Sie sollen mehrmals Zuwendungen erhalten haben.
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Die beiden Astra-Mitarbeiter sollen Sachleistungen wie Wein und Lebensmittel angenommen haben. Nun wurden sie verurteilt. (Symbolbild) - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft hat zwei Ex-Mitarbeiter des Astra verurteilt.
  • Sie sollen von einem Bauunternehmer Sachleistungen angenommen haben.
  • Der Bauunternehmer wurde ebenfalls in Untersuchungshaft genommen.

Zwei frühere Mitarbeiter des Bundesamtes für Strassen (Astra) sind verurteilt worden. Die Bundesanwaltschaft (BA) verfügte Strafbefehle wegen Bestechung im Walliser Strassenbau.

Die Strafbefehle seien in Rechtskraft erwachsen, teilte die BA am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Sie bestätigte damit einen Bericht der «Sonntagszeitung».

Die BA führte nach eigenen Angaben seit Frühling 2015 ein Verfahren wegen des Verdachts auf aktive und passive Bestechung sowie ungetreue Amtsführung. Im März 2016 nahm die Bundespolizei im Auftrag der BA eine Hausdurchsuchung bei der Astra-Aussenstelle in Visp VS vor.

Zwei damalige Astra-Mitarbeiter wurden verhaftet. Auch der in Italien wohnhafte Geschäftsführer eines Bauunternehmens, dessen Büro sich in Visp befand, wurde in Untersuchungshaft genommen. Später wurden die Ermittlungen auf eine vierte Person ausgedehnt.

Astra-Mitarbeiter sollen Zuwendungen erhalten haben

Die Astra-Mitarbeiter sollen von Seiten des Geschäftsführers mehrmals Zuwendungen erhalten haben. Es soll sich um Sachleistungen wie Wein oder Lebensmittel gehandelt haben.

Die Bundesanwaltschaft teilte am Sonntag weiter mit, neben den Strafbefehlen gegen zwei der insgesamt vier Beschuldigten, sei das Verfahren gegen eine dritte Person rechtskräftig eingestellt worden. Das Verfahren gegen eine weitere beschuldigte Person sei noch am Laufen.

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