Mutter

Ärztin steht wegen Vernachlässigung der Mutter vor Gericht Meilen

Eine Ärztin steht heute wegen mutmasslicher Vernachlässigung ihrer bettlägerigen und dementen Mutter vor Gericht.

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Die Anklage wirft der Beschuldigten vor, die Mutter zweimal gegen den Hals geschlagen zu haben. (Symbolbild) - depositphotos

Eine Ärztin muss sich heute Donnerstag wegen mutmasslicher Vernachlässigung ihrer Mutter vor dem Bezirksgericht Meilen verantworten. Die 60-Jährige nahm die demente Mutter zu Hause auf, unterliess laut Anklage aber die Betreuung.

Die Beschuldigte habe sich längere Zeit nicht um die bettlägerige Mutter gekümmert, heisst es in der Anklageschrift. Das habe zur Folge gehabt, dass die Frau körperlich verwahrloste und etwa tagelang in mit Ausscheidungen gefüllten Windeln liegen musste.

Vorwürfe von Körperverletzung

Die Anklage wirft der Beschuldigten weiter vor, die Mutter zweimal gegen den Hals geschlagen zu haben. Dabei hätte die damals 83-Jährige schwere Schäden erleiden können.

Die Mutter lebte ab Herbst 2021 rund ein Jahr bei der Beschuldigten, bis zu ihrem Tod. Die Vorwürfe beziehen sich auf die letzten Monate, in denen jeweils morgens für zwei Stunden eine Pflegehilfe die Mutter betreute.

Demnach soll die alte Frau abgesehen von diesen zwei Stunden keinerlei Pflege oder Betreuung erhalten haben.

Staatsanwaltschaft fordert Strafe

Gerade als Ärztin wäre es für die Tochter ohne weiteres möglich gewesen, sich um die Grundbedürfnisse und menschenwürdige Hygiene zu kümmern, heisst es in der Anklageschrift. Da sie die kranke Frau in ihrer Wohnung aufnahm, wäre es demnach ihre Aufgabe gewesen, für die Mutter zu sorgen.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen mehrfacher, teilweise versuchter, einfacher Körperverletzung, begangen an einer schutzbefohlenen Person. Sie fordert eine Geldstrafe von 180 mal 30 Franken sowie eine Busse über 1000 Franken. Für die Geldstrafe ist eine Probezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Der Verteidiger der 60-Jährigen gibt seine Forderung an der Verhandlung bekannt. Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentare

User #5732 (nicht angemeldet)

ja ich empfehle jedem nur nicht die verantwortung übernehmen für die eltern da möchte sich der staat bereichern 🤣🤣🤣

User #2952 (nicht angemeldet)

Was ist der Unterschied zwischen Handwerkern und Ärzten? Der Handwerker repariert seine Fehler, der Arzt deckt ihn mit Erde zu....

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