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    Ärztin fristlos gekündigt – jetzt fordert sie 450'000 Franken

    Elena Hatebur
    Elena Hatebur

    Aarau,

    Weil ihr fristlos gekündigt wurde, fordert eine Aargauer Ärztin 450'000 Franken von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin. Die Klinik weist die Forderungen zurück.

    Geld
    Vor Gericht streiten sich eine Aargauer Ärztin und ihre ehemalige Arbeitgeberin. Es geht um mutmasslich vernichtete Dokumente, verspätete Briefe und einen Jahreslohn. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Vor dem Bezirksgericht Aarau streitet sich eine Ärztin mit ihrer ehemaligen Arbeitgeberin.
    • Die Onkologin fordert wegen der fristlosen Kündigung ihren Jahreslohn von 340'000 Franken.
    • Die Klinik winkt jedoch ab – und zeichnet ein ganz anderes Bild.

    Zoff vor dem Bezirksgericht Aarau: Eine Krebs-Fachärztin fordert von ihrer ehemaligen Arbeitgeberin, einer Aargauer Klinik, rund 450'000 Franken.

    Seit ihrer fristlosen Kündigung stehen sich die beiden Seiten unversöhnlich gegenüber. Der Bruch liegt rund zweieinhalb Jahre zurück, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Zuerst wurde der Ärztin ordentlich gekündigt, kurz darauf folgte die fristlose Entlassung.

    Für die Onkologin ist klar: Diese Kündigung hätte so nie ausgesprochen werden dürfen. Ihr Arbeitsvertrag sah eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor. Entsprechend fordert sie nun ihren Jahreslohn von rund 340'000 Franken.

    Mit weiteren Ansprüchen wächst die Summe auf insgesamt 450'000 Franken an.

    Ärztin soll Dokumente vernichtet haben

    Die Klinik hingegen zeichnet ein ganz anderes Bild. Die fristlose Kündigung war aus der Sicht der Arbeitgeberin unausweichlich.

    Im Raum stehen mehrere Vorwürfe. So soll die Ärztin Briefe mit Diagnosen und Befunden nicht rechtzeitig verschickt haben. Manche hätten ihren Brief erst nach Wochen, manche sogar gar nicht erhalten.

    Hinzu kommt der Verdacht, dass Dokumente vernichtet wurden, die eigentlich hätten aufbewahrt werden müssen. Für die Klinik war dies letztlich der Punkt, an dem das Vertrauen endgültig verloren ging.

    Auch die Zusammenarbeit scheint belastet gewesen zu sein. Die Ärztin habe ein eigenes Projekt vorangetrieben, ohne dies ausreichend mit ihrem Vorgesetzten abzustimmen.

    Patientendokumentation sei «bisher nie kritisiert» worden

    Die Ärztin widerspricht diesen Vorwürfen jedoch vehement. Verzögerungen bei den Briefen seien auf technische Probleme zurückzuführen, etwa auf ihren Computer, der immer wieder abgestürzt sei.

    Die entsprechenden Informationen habe sie aber dennoch telefonisch oder per Mail weitergegeben.

    «In meiner 25-jährigen beruflichen Laufbahn wurde die Patientendokumentation bisher nie kritisiert», hält sie fest. Auch beim Umgang mit den Akten sieht sie kein Fehlverhalten. Die Unterlagen seien vor dem Schreddern eingescannt worden.

    Zudem habe sie das eigene Projekt, das sie im Bereich einer zusätzlichen Fachausbildung aufbauen wollte, ausreichend mit ihren Vorgesetzten abgesprochen. Für die Klinik wäre es ein «Prestigeobjekt» gewesen, betont sie.

    Kannst du nachvollziehen, dass die Ärztin ihren Jahreslohn einfordert?

    Der Konflikt greift auf psychischer Ebene tiefer. Die Ärztin spricht von einer zunehmend belastenden Situation im Arbeitsalltag.

    Sie habe ungenügend Unterstützung erfahren, Patienten seien ihr entzogen worden. Dabei habe sie ihre Stelle «mit Elan und viel Engagement begonnen».

    Die Situation habe sie so stark belastet, dass sie selbst in Behandlung gehen musste. Die Diagnose: Burnout und eine posttraumatische Belastungsstörung.

    Einigungsversuche erzielen keinen Erfolg

    Im Gerichtssaal prallen die unterschiedlichen Versionen der beiden Parteien frontal aufeinander.

    Und auch die zehn Zeuginnen und Zeugen zeichnen ein differenziertes Bild: Die fachliche Arbeit der Ärztin sei geschätzt worden, gleichzeitig habe es im Team spürbar geknirscht.

    Ein Einigungsversuch unter Gerichtspräsidentin Karin von der Weid scheitert. Trotz der Vermittlungsversuche bleiben die Fronten verhärtet.

    Weil der Fall deshalb noch nicht entschieden ist, können sich beide Seiten nun nochmals schriftlich äussern.

    Erst dann wird das Gericht ein Urteil fällen. Doch selbst dann dürfte der Streit kaum beendet sein: Das Urteil kann vor der nächsten Instanz angefochten werden.

    Kommentare

    User #3985 (nicht angemeldet)

    Über 28k im Monat, was für ein Wahnsinn. Alle stöhnen unter der hohen KK Last und die Halbgötter in weiß schaufeln sich die Kohle in die eigenen Taschen als gäbe es keinen Morgen. Ich gönne jedem etwas mehr Lohn, aber es sollte doch mal ein vernünftiges Maß zueinander geben.

    User #1470 (nicht angemeldet)

    Wenn sie eine Kündigungsfrist von einem Jahr hat, dann muss der Chef das auch bezahlen. Ansonsten abfindung... Aber der Chef dachte wohl, es bezahlt ja im Notfall sowieso die KK...

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