Ärztin ermordet: 7 Jahre Gefängnis und Verwahrung für 34-Jährigen
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 34-jähriger Finne ist in Genf zu sieben Jahren Haft und Verwahrung verurteilt worden.
- Er hatte eine 26-jährige Ärztin ermordet und vergewaltigt.
Ein 34-jähriger Finne ist am Freitag vom Genfer Strafgerichtshof zu sieben Jahren Haft und Verwahrung verurteilt worden. Dies wegen Mordes und Vergewaltigung einer 26-jährigen Ärztin.
Der Finne war bei der Urteilsverlesung nicht anwesend. Er hatte vor Gericht eine unzusammenhängende Erklärung in englischer Sprache verlesen und sich geweigert, ruhig zu sein. Bereits am Donnerstag war er während des Prozesses zweimal aus dem Gerichtssaal entfernt worden.
Gericht sieht kein Zweifel
Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel, dass das Opfer von ihm getötet wurde. Die in der Wohnung der jungen Frau gefundenen DNA-Spuren und Fussabdrücke sowie Kratzer im Gesicht des Mörders schlössen das Eingreifen eines Dritten aus.
Die Strafkammer befand ihn des Mordes unter erschwerenden Umständen, der Vergewaltigung, des Landfriedensbruchs, der Nötigung, der Freiheitsberaubung und des Diebstahls für schuldig. Das Urteil berücksichtigt die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der Mann leidet an paranoider Schizophrenie.
Der seit mehreren Jahren kranke Mann, der sich verfolgt fühlte, irrte in einer Art «pathologischer Reise» durch Nordeuropa, bevor er am 13. März 2018 mit einem gestohlenen Fahrzeug in Genf ankam. Am gleichen Tag gelang es ihm, in die Wohnung des Opfers am Carl-Vogt-Boulevard im Stadtteil Plainpalais einzubrechen.
Hohes Mass an Grausamkeit
Als die junge Ärztin nach ihrem Arbeitstag nach Hause kam, schlug ihr der Finne ins Gesicht und auf den Körper, vergewaltigte und erwürgte sie. Danach nahm er sexuelle Handlungen an der Leiche vor. Am nächsten Tag wurde diese entdeckt. Die Polizei verhaftete den Mörder, der sich noch im Gebäude aufhielt. Er leugnete die Tat, aber das Gericht bezog sich auf einige Punkte aus seiner ersten Aussage nach der Verhaftung.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erreicht dieser Fall ein hohes Mass an Grausamkeit. Der Staatsanwaltschaft, die sieben Jahre Haft mit einer Verwahrung gefordert hatte, wurde in allen Punkten gefolgt. Die Richter sprachen ausserdem einen Landesverweis von zehn Jahren aus.
Die Verteidigung hatte sich gegen eine Verwahrung ausgesprochen und eine therapeutische Massnahme vorgezogen. Das Gericht folgte jedoch den psychiatrischen Gutachtern, die das Rückfallrisiko als hoch einschätzten.