Für Armeeangehörige gelten seit dem 6. Dezember strengere Regeln für Urlaub und Ausgang. Damit will man Ansteckungen und Krankheitsfälle mit Covid-19 vermeiden.
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Die Soldaten der Militärpolizei bei einer Übung auf dem Gelände des CONEX 15 Volltruppenübungsplatzes im Industriegebiet von Muttenz BL. (Archivbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Armee führt strengere Regeln für Ausgang und Urlaub ein.
  • Damit will man Quarantäne- und Isolationsfälle verhindern.

Um Ansteckungen und Krankheitsfälle mit Covid-19 in der Schweizer Armee zu verhindern, gelten für die Truppe seit dem 6. Dezember neue Regeln für Ausgang und Urlaub. So wird der Ausgang für alle Armeeangehörigen im Dienst auf das Waffenplatzareal und die Truppenunterkunft beschränkt.

Urlaubssperre und Tests

Für die Gebirgsinfanteriebataillone 30 und 7 gilt eine Urlaubssperre zwischen der zweiten und dritten Woche des Fortbildungsdienstes der Truppe. Dies teilte das Eidgenössische Verteidigungsdepartement (VBS) am Montagabend weiter mit.

Es gelte damit zu verhindern, dass Krankheitsfälle den ganzen Verband in eine Isolation oder eine Quarantäne zwingen.

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Der Nationalrat beschliesst eine schrittweise Erhöhung des Budgets der Schweizer Armee. 2030 soll dieses 1 Prozent des BIP, also rund 7 Milliarden, betragen. - Keystone

Für Durchdienerinnen und Durchdiener gilt eine Urlaubssperre für das letzte Wochenende vor der Entlassung in den grossen Weihnachtsurlaub. Dies gilt, wenn sie sich nicht im Einsatz befinden oder Unterstützung leisten.

Weiterhin setzt die Armee nach eigenen Angaben ihre Teststrategie konsequent um. Ausserdem dürfen nur nachweislich negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Armeeangehörige in den Urlaub entlassen werden.

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