Ein Schweizer Armee-Offizier wird nicht wegen Diskriminierung verurteilt, weil er mit seinem Hitlergruss «keine Werbung» gemacht habe. Die Politik reagiert.
Kosovo Soldaten
Noch heute ist die Division Swisscoy der Schweizer Armee im Kosovo aktiv. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schweizer Armee-Offizier fällt wiederholt durch Hitlergrüsse auf und wird angeklagt.
  • Weil er damit aber niemand «werbend beeinflussen wollte», kann er nicht verurteilt werden.
  • Die Linken wollen darum das Strafgesetz dementsprechend anpassen lassen.

Die Geschichte beginnt vor vier Jahren in einer Bar im Feldlager Prizren im Kosovo. Ein 28-jähriger Swisscoy-Offizier betrinkt sich mit Soldaten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an einer Schlagerparty.

Swisscoy-Einsatz
Der Swisscoy-Einsatz soll bis 2023 verlängert werden. - Keystone

Wo der Spass aufhört

Nach ein paar Gläsern hebt der Thurgauer den Arm und beginnt «Heil Hitler!» und «Sieg Heil!» zu blöken. Seine Trinkkumpane und das Personal finden das aber gar nicht lustig und werfen ihn raus, worauf der Schweizer gegenüber einem Bar-Angestellten auch noch handgreiflich wird.

Für die Militärjustiz war der Fall eigentlich klar: Der Offizier fiel bereits in der Vergangenheit durch derartige «Witze» auf: Er grüsste hochdeutsch sprechende Kameraden gerne mit «Sieg Heil!» und bezeichnete sie beispielsweise als «Obersturmfourier». Er wurde darum von der Armee wegen Rassendiskriminierung angeklagt.

Gesinnungs-Kundgebung nicht strafbar

Doch das Militärgericht liess die Anklage wegen Rassendiskriminierung fallen, verurteilt wurde er stattdessen wegen Trunkenheit. Das Appellationsgericht des Militärs stützte das Urteil ein Jahr später auch noch. Den Entscheid begründeten beide Instanzen damit, dass nicht klar gewesen sei, ob der Offizier mit Nazigesten Dritte «werbend beeinflussen wollte.»

Adolf Hitler Nazis
Adolf Hilter bei einer Demonstration 1933 in Nürnberg. Tausende salutieren ihm mit dem Hitlergruss. - keystone

Denn hierzulande sei der Hitlergruss nur dann verboten, wenn der Absender damit für den Nationalsozialismus werbe. Wer mit der Geste bloss seine Gesinnung kundtun möchte, bleibe ungestraft. So wolle es die Schweizer Rechtssprechung.

Politik wird aktiv, Urteil muss neu verhandelt werden

Die Geschichte ruft nun die Politik auf den Plan, wie der «Sonntagsblick» schreibt. Die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter will in der kommenden Session eine parteiübergreifende parlamentarische Initiative einreichen.

Gabriela Suter
SP-Nationalrätin Gabriela Suter will das Gesetz anpassen. - Keystone

Das Strafgesetz soll dahingehend ergänzt werden, dass die öffentliche Verwendung nationalsozialistischer Parolen und Grussformen mit Busse bestraft wird. Auch dann, wenn sie ohne Werbecharakter gezeigt werden. Ausgenommen wäre die Verwendung im Rahmen von kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken.

Das Urteil wurde übrigens von den Anklägern der Armee weitergezogen. Sie traten damit vor die oberste Rechtsinstanz im Land, das Militärkassationsgericht. Dieses kam dann auch zum Schluss, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung doch erfüllt sei. Der Fall geht damit zurück an die Vorinstanz und muss am 26. November erneut am Appellationsgericht verhandelt werden.

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