Apotheke schickt Patientin mit blutender Wunde weg
Blutige Schnittwunde – doch Hilfe gibt’s keine: Als Nau.ch-Leserin Anna R.* (55) in die Apotheke geht, wird sie abgewiesen und soll in den Notfall.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch-Leserin Anna R.* verletzt sich beim Kochen an einer Konservendose an der Hand.
- Die Wunde kann sie kaum selbst versorgen – deshalb sucht sie Hilfe in einer Apotheke.
- Doch dort wird sie abgewiesen – sie solle direkt in den Spital-Notfall gehen.
Nur schnell die Tomatendose öffnen – und schon fliesst Blut!
Was als harmlose Küchenszene beginnt, endet für Anna R.* (55) aus Köniz BE im Schock: Beim Öffnen einer Konservendose schneidet sich die Rechtshänderin in die rechte Hand. Das Blut fliesst und fliesst.
Allein zu Hause kämpft die 55-Jährige zunächst selbst mit der Wunde. Doch versorgen kann sie diese mit einer Hand nur halbherzig. Also fasst sie einen Entschluss: Ab in die Apotheke um die Ecke – schnelle Hilfe muss her.
In den Notfall wegen Schnittwunde?
Doch dort erlebt Anna ihr blaues Wunder.
Statt Unterstützung zu kriegen, wird sie kurzerhand abgewiesen. In der Apotheke heisst es nur: Man sei weder befugt noch ausreichend ausgebildet, um eine Wundversorgung vorzunehmen. Sie solle sich an den Spital-Notfall wenden.
Nau.ch-Leserin Anna ist baff: Wegen einer Schnittwunde gleich in den Spital-Notfall? Für sie übertrieben. Verwirrt und «irritiert» verlässt die Bernerin die Apotheke – ohne Hilfe, dafür mit pochender Wunde.
Senioren-Organisation überrascht Abfuhr
Der Vorfall wirft grössere Fragen auf. Was passiert zum Beispiel mit älteren, alleinlebenden Menschen in solchen Momenten? Wenn selbst die Apotheke keine Anlaufstelle ist – wohin dann?
Bei der Altersorganisation Pro Senectute zeigt man sich überrascht über den Vorfall.
Sprecher Peter Burri Follath sagt gegenüber Nau.ch: «Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Apotheken bei kleineren Verletzungen Hilfe leisten und Orientierung geben.»

Apothekerinnen und Apotheker hätten einen medizinischen Hintergrund.
Sie seien «entsprechend geschult, um fachlich einzuschätzen, ob eine einfache Erstversorgung möglich ist.» Oder, ob es doch sinnvoller sei, an eine geeignete medizinische Stelle zu verweisen.
Wichtig für ältere Menschen
Gerade für ältere Menschen seien Apotheken oft die erste, unkomplizierte Anlaufstelle: «Für ältere Menschen kann eine akute Verletzung mit Unsicherheit verbunden sein: Was ist harmlos, was nicht?», so Burri Follath.
Hinzu kämen eingeschränkte Mobilität, Schmerzen oder Angst. Umso wichtiger sei eine klare Einschätzung: «Wird jemand direkt weiterverwiesen, ohne Erklärung oder Unterstützung, kann das verunsichernd wirken.»
Trotzdem beschwichtigt Burri Follath: «Aus unserer Erfahrung erleben wir Apotheken überwiegend als sehr hilfsbereit und zugewandt, insbesondere gegenüber älteren Kundinnen und Kunden.»
Der geschilderte Fall sei eher die Ausnahme.
Auch Mario Fasshauer von der Schweizer Patientenstelle betont, wie wichtig die Apotheken sind.

Gerade ausserhalb der Städte seien sie oft unverzichtbar: «Sie dürfen einfache Behandlungen wie Wundreinigung oder Verbände durchführen, müssen aber ihre Grenzen erkennen und bei Bedarf weiterverweisen.»
Für Patientinnen und Patienten brauche es jedoch mehr Klarheit: «Aus Patientensicht wäre es wichtig, dass klar ersichtlich ist, mit welchen Anliegen man sich an eine Apotheke wenden kann. Und wann eine Arztpraxis oder ein Notfall aufgesucht werden sollte», erklärt der Geschäftsleiter.
«Bei kleineren Verletzungen sinnvoll»
Denn klar ist laut Mario Fasshauer auch: «Bei kleineren Verletzungen sind Apotheken sinnvoll.»
Bei stärkeren Blutungen, tieferen Wunden oder erhöhtem Risiko sei eine ärztliche Abklärung notwendig. «Eine Weiterweisung ist dann korrekt.»
Patienten hätten Anspruch auf eine verständliche Begründung für eine Weiterweisung. «Ein Anspruch auf Behandlung durch die Apotheke besteht jedoch nicht, wenn dies ausserhalb ihrer Kompetenzen liegt.»
Wichtig sei eine transparente Kommunikation und, wenn möglich, das Aufzeigen von Alternativen wie der Gang zum Hausarzt statt Notfall.
«Nach bestem Wissen und Gewissen»
Gregory Nenninger, Mediensprecher des Schweizerischen Apothekerverbands «pharmaSuisse», macht auf Anfrage von Nau.ch klar: «Die Apothekerinnen und Apotheker beurteilen in solchen Fällen nach bestem Wissen und Gewissen.»
Und ja – sie seien dafür ausgebildet. Klare Richtlinien würde es aber nicht geben.
Ob eine Wunde sofort ins Spital gehört, sei «Ermessen der Apothekerin oder des Apothekers», so Nenninger.

«Sie können das gut einschätzen und handeln entsprechend. Wichtig: Es spielt nicht nur eine Rolle, wie die Wunde aussieht und wo die Wunde lokalisiert ist.» Auch die Krankengeschichte des Patienten und der Hergang der Verletzung seien zentral.
Bereits seit einigen Jahren gebe es Bestrebungen, die Rolle der Apotheke in der Grundversorgung zu stärken. Denn: Apotheken seien wohnortnah, oft auch ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten oder samstags verfügbar. Ohne Termin, ohne lange Wartezeiten.
Gregory Nenninger: «Es macht absolut Sinn, diese Kompetenzen zu nutzen. Zumal für kleinere Verletzungen auch deutlich weniger Kosten anfallen, wenn diese direkt in der Apotheke behandelt werden können.»
Und Anna R. aus Köniz BE? Sie fand den Gang auf den Notfall übertrieben und hat sich stattdessen «mühsam» selbst verarztet. Inzwischen geht es ihr wieder gut.
*Name der Redaktion bekannt












