Widmer hatte verlangt, vorgedruckte Wahlzettel mit den Namen der Kandidierenden herauszugeben, um Fehler beim Ausfüllen soweit als möglich zu vermeiden.
Stimmzettel (Symbolbild)
Stimmzettel (Symbolbild) - Keystone

Bei zukünftigen Wahlen müssen Wählerinnen und Wähler in Graubünden vermutlich nicht mehr Namen auf Wahlzettel schreiben, sondern können nur noch Kreuze bei den entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten machen. Eine entsprechende Gesetzesrevision sieht ein zwingendes Anmeldeverfahren bei Majorzwahlen vor.

Anmeldungen vor den Wahlen sind namentlich nötig bei Regierungs-, Ständerats-, Regionalgerichts- und Grossratswahlen, wie die Regierung in ihrer am Montag veröffentlichten Antwort auf einen Vorstoss von Grossrat Ursin Widmer (BDP) schrieb. Widmer hatte verlangt, vorgedruckte Wahlzettel mit den Namen der Kandidierenden herauszugeben, um Fehler beim Ausfüllen soweit als möglich zu vermeiden.

Das Anliegen sei nicht neu. Im August 2013 habe der Grosse Rat eine weitgehend identische Vorlage abgelehnt, schrieb die Regierung. Mit der Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte im Februar vergangenen Jahres seien die Grundlage für die Einführung von E-Voting als dritten Stimmenkanal geschaffen worden.

Diese Revision sehe unter anderem ein zwingendes Anmeldeverfahren für Majorzwahlen an der Urne vor. Wählbar seinen nur noch Personen, die gültig vorgeschlagenen worden seien. Damit hätten sich die Voraussetzungen für die Einführung von Wahlzetteln zum Ankreuzen entscheidend geändert. Die Regierung ist deshalb bereit, den Vorstoss entgegenzunehmen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

E-Voting