Bundesanwaltschaft

    Anklage gegen Credit Suisse wegen Geldwäsche eingereicht

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    Zürich,

    Die Bundesanwaltschaft hat gegen die Credit Suisse und Mitglieder einer kriminellen Organisation aus Bulgarien Anklage wegen Geldwäsche eingereicht.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die Credit Suisse eingereicht.
    • Eine grosse kriminelle Organisation aus Bulgarien soll über die Bank Geld gewaschen haben.
    • Die BA wirft der CS vor, nicht genau genug hingeschaut zu haben.

    Die BA hat Anklage eingereicht nach umfangreichen Ermittlungen. Dies zu den schweizerischen Geschäftstätigkeiten einer im Betäubungsmittelhandel und in der grossangelegten Geldwäscherei aktiven kriminellen Organisation aus Bulgarien.

    Geldwäsche nicht verhindert

    Der Credit Suisse wirft die BA vor, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben. Dies um die Geldwäscherei von Vermögenswerten zu verhindern, die der kriminellen Organisation gehörten und unter ihrer Kontrolle standen.

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    Die BA erhebt gleichzeitig Anklage gegen eine ehemalige Kundenbetreuerin der Bank und zwei Mitglieder der kriminellen Organisation.

    Credit Suisse weist alle Vorwürfe zurück

    Die Credit Suisse hat in einer Mitteilung vom Donnerstag Vorwürfe über angebliche Organisationsmängel zurückgewiesen. Mit Befremden habe die Bank vom Entscheid der Bundesanwaltschaft Kenntnis genommen.

    Nach jahrelangem Verfahren, in dessen Verlauf verschiedene Vorwürfe fallengelassen und andere bereits verjährt seien, habe die Bundesanwaltschaft nun am 17. Dezember 2020 unter anderem gegen die Bank und eine frühere Mitarbeiterin Anklage erhoben, schreibt die Bank.

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    Eine Untersuchung gegen einen zweiten früheren CS-Mitarbeiter sei eingestellt worden. Die Credit Suisse weise die gegen sie erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück. Sie sei auch von der Unschuld ihrer ehemaligen Mitarbeiterin überzeugt. Die Beschuldigungen gegen die Bank seien haltlos und unbegründet.

    Das Schweizerische Bundesstrafgericht kann in einem solchen Verfahren neben einer Gewinneinziehung eine Busse von 5 Millionen Franken verhängen.

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