Anklage fordert vor Gericht in Solothurn lebenslänglich
Der junge Mann, der im April 2023 in Bellach SO eine 17-jährige Frau brutal getötet hat, soll mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe wegen Mordes bestraft werden. Dies forderte die Staatsanwältin am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern.

Die Verteidigerin erachtet für den geständigen Schweizer elf Jahre als angemessen. Das Urteil wird am Dienstag, 30. Juni, eröffnet, wie die vorsitzende Richterin sagte.
Zur Tat gekommen war es in der Nacht auf den 8. April 2023, von Karfreitag auf Ostersamstag. Sowohl der damals 19-Jährige als auch das Opfer, eine ihm völlig unbekannte junge Frau, waren auf dem Heimweg – er mit einem Lieferwagen, sie mit einem Velo.
Im Auto überlegte der junge Mann, wie es wohl wäre, jemandem das Leben zu nehmen. Kurz darauf erblickte er die Velofahrerin und folgte ihr. Er rammte sie von hinten, sie blieb aber unverletzt. Er sprang aus dem Auto und wollte sie, wie er später in der Untersuchung sagte, k.o. schlagen und ihr dann das Genick brechen.
Sie konnte die Schläge aber abblocken und flüchtete auf eine benachbarte Wiese, verfolgt vom Angreifer. Er holte sie ein, würgte sie, bis er meinte, sie sei tot, und ging zurück zum Auto. Als er sah, dass sie sich aufrappelte, stieg er ein, fuhr auf sie los und erfasste sie frontal.
Sie kam unter den Wagen zu liegen. Ungeachtet ihrer Schreie fuhr er rückwärts und vorwärts. Das Auto sank dabei immer tiefer in den weichen Boden. Das Opfer wurde totgedrückt. Kurz darauf kam die Polizei, die wegen des scheinbaren Unfalls von Anwohnern gerufen worden war. Der junge Mann wurde festgenommen.
Der heute 22-jährige Schweizer erschien vor Gericht in schwarzem T-Shirt, blauen Turnshorts und weissen Turnschuhen und Socken. Die Handfesseln wurden ihm im Saal abgenommen, die Fussfesseln blieben. Die Verhandlung verfolgte er ohne jede erkennbare Regung. Er wirkte manchmal fast gelangweilt.
In seiner Befragung berichtete der Schweizer von seinen «dunklen Gedanken», wie er immer wiederkehrende Gewaltfantasien nannte. Auch im Massnahmenvollzug in der Poeschwies habe er diese bis heute. Zum Tatabend und zur Tat selbst verweigerte er die Antworten.
Wie die psychiatrische Gutachterin ausführte, hat sie bei dem jungen Mann eine schwere Persönlichkeitsstörung mit dissozialen und Borderline-Aspekten festgestellt. In seinen Aussagen sei der Beschuldigte vage geblieben.
Grundsätzlich sei eine Störung, wie der Beschuldigte sie aufweise, behandelbar, sagte die Gutachterin. Da es bei ihm viele Unklarheiten gebe, und er noch sehr jung sei, könne man nicht sagen, wie er sich entwickle. «Eine Behandlung wird sicher sehr schwierig und sehr langwierig.»
Die Staatsanwältin forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine bedingte Geldstrafe für einige Nebendelikte. Dass der Beschuldigte ein umfassendes Geständnis abgelegt habe, könne nicht strafmindernd wirken: Zuvor behauptete er anderthalb Jahre lang, Stimmen hätten ihm den Befehl gegeben, was auf eine Schizophrenie hinweisen würde.
Wie die Gutachterin empfehle, sei eine stationäre Massnahme nötig. Die Freiheitsstrafe sei zu deren Gunsten aufzuschieben. Eine solche hat er in der entsprechenden Abteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies bereits vorzeitig angetreten.
Bei der Tat handle es sich ganz klar um Mord. Das Motiv sei Neugier gewesen. Hartnäckig habe er seinen Plan, einen Menschen zu töten, ausgeführt. «Er tat alles, um sein Opfer endlich zu töten». Als die Polizei kam sei sein einziges Anliegen gewesen, eine Zigarette rauchen zu können. Echte Reue sei bis heute nicht erkennbar.
Die Verteidigerin schloss sich bei der Einstufung der Tat als Mord der Anklage an. Seine Reue sei echt. Dies und das umfassende Geständnis sowie die Tatsache, dass ihr Mandant nicht vorbestraft sei, seien beim Strafmass zu berücksichtigen.
Dass er bisher kein Entschuldigungsschreiben an die Eltern des Opfers geschrieben habe, könne ihm nicht zur Last gelegt werden, sagte die Verteidigerin. Der Beschuldigten befürchte Missverständnisse. Angemessen seien elf Jahre Freiheitsentzug einschliesslich der Strafe für die Nebendelikte. Sie seien aufzuschieben zu Gunsten der stationären Massnahme.










