Das Gericht in Nyon VD hat einen Juwelier freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, einer Kundin Schmuck im Wert von acht Millionen Franken gestohlen zu haben.
paris
Hinzu kommen eine Geldstrafe, eine Busse sowie Gerichts- und Untersuchungskosten in der Höhe von über 30'000 Franken. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Juwelier stand wegen Diamanten-Diebstahl vor Gericht, jetzt wurde er freigesprochen.
  • Trotz «beeindruckender Ermittlungsmethoden» sei er nie ertappt worden.
  • Dass der Angeklagte kein richtiges Motiv hatte, spielte bei der Entscheidung eine Rolle.
Ad

Ein des Diebstahls angeklagter Juwelier ist am Donnerstag vor Gericht in Nyon VD freigesprochen worden. Der Jordanier war beschuldigt worden war, einer Kundin einen Diamanten im Wert von schätzungsweise acht Millionen Franken gestohlen zu haben. Nach Ansicht des Strafgerichts des Bezirks La Côte gab es zu viele Zweifel für eine Verurteilung des Juweliers.

Der Fall geht auf den Januar 2012 zurück, als eine reiche Erbin bemerkte, dass der Diamant in ihrem Ring durch einen wertlosen Stein ersetzt worden war. Der Verdacht richtete sich sofort auf den jordanischen Juwelier – ein Freund, dem sie die Erstellung des Schmuckinventars anvertraut hatte.

Trotz «beeindruckender Ermittlungsmethoden» nie ertappt

Nach mehr als zehn Jahren Ermittlungen, in denen der Verdächtige stets seine Unschuld beteuert hat, bleiben nach Ansicht des Gerichts «erhebliche Zweifel» an seiner Schuld. Die Richter betonten, dass der Juwelier trotz «beeindruckender Ermittlungsmethoden», zu denen Telefon- und akustische Abhörmassnahmen, GPS-Ortung von Fahrzeugen, Durchsuchungen sowie der Einsatz von Privatdetektiven gehörten, nie ertappt worden sei. Der Diamant wurde ebenfalls nie gefunden.

Es wurde zwar festgestellt, dass der Diamant kurz nach der Inventarerstellung ausgetauscht wurde. Doch das Gericht wies darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt elf Personen in der Wohnung der Erbin beschäftigt waren. Es sei nicht ausgeschlossen, dass andere Personen Zugang zu dem Ring gehabt hätten.

Angeklagter hat laut Gericht einen tadellosen Ruf

Dass der Angeklagte kein eigentliches Motiv und keinerlei finanzielle Probleme hatte, habe bei der Urteilsfindung ebenso eine Rolle gespielt wie sein tadelloser Ruf, betonte das Gericht. Der jordanische Juwelier war für seine Integrität und Loyalität bekannt; zu seinen Kunden gehörte auch die Fürstenfamilie von Monaco.

Dem Beklagten wurden knapp 99'000 Franken für die Verteidigungskosten zugesprochen. Hinzu kommen knapp 29'000 Franken Genugtuung, weil er 119 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatte. Der Betrag geht zu Lasten des Kantons Waadt.

Der Juwelier, der heute in Doha lebt, äusserte sich erfreut über das Urteil nach einem «langen Leidensweg von elf Jahren». Der Fall habe seinen Ruf zerstört. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung gefordert hatte, hat noch nicht entschieden, ob sie in Berufung gehen wird.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

TelefonFrankenGericht