Am HB Zürich dürfen Velos nur noch 48 Stunden stehen
Die Stadt Zürich führt am Hauptbahnhof eine 48-Stunden-Regel für Velos ein: Stehen sie länger, werden sie entfernt und 90 Tage aufbewahrt.

Die Stadt Zürich führt am Zürcher Hauptbahnhof eine 48-Stunden-Regel für Velos ein. Ziel ist, dass defekte oder vergessene Velos die Abstellplätze nicht wochenlang verstellen. Bleiben Velos länger stehen, werden sie eingezogen und 90 Tage lang aufbewahrt, wie die Stadt Zürich am Donnerstag mitteilte.
Holt sie in der Zeit niemand ab, gehen sie an eine gemeinnützige Organisation. Betroffen ist eine grosse Zahl Plätze: Mit der Eröffnung des Velotunnels, der unter dem Hauptbahnhof hindurchführt, am 22. Mai, geht auch eine neue Velostation mit 1240 Plätzen in Betrieb.
Wo gilt die neue Velo-Regel?
Dort und an diversen weiteren Orten gilt die 48-Stunden-Regel. Länger abstellen können Velofahrende ihren Untersatz in der Velostation Europaplatz. Sie bezahlen dort 50 Franken für ein Jahresabo.
Mit der Eröffnung der neuen Plätze streicht die Stadt 570 temporäre Abstellplätze am Ufer der Sihl in der Kasernenstrasse, oberhalb der Rolltreppe zur Passage Sihlquai, auf beiden Seiten der Postbrücke sowie in der Radgasse.